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GEPRÜFTE/R INDUSTRIEMEISTER/IN ELEKTROTECHNIK

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.

Warum Industriemeister werden?

Der Abschluss zum/r Industriemeister/in ist eine Aufstiegsfortbildung, welche auf die vorhandene berufliche Ausbildung und Erfahrung aufbaut.  Durch die Weiterbildung erlernt man komplexe planerische Aufgaben und Aktivitäten auszuführen. Als Fach- und Führungskraft arbeitet man hauptsächlich in industriellen Produktionen großer Unternehmen. Industriemeister/innen sorgen für den reibungslosen Ablauf. In der Produktion organisierst man bspw. das Personal, erstellt Schichtpläne und ist für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen verantwortlich.  Man stellt zudem sicher, dass alle benötigten Betriebsmittel in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind. Ebenfalls wichtig ist auch die Güte der hergestellten Produkte, die mit Methoden des Qualitätsmanagements geprüft werden.

Welche Fachrichtungen gibt es?

Es gibt über 50 verschiedene Fachrichtungen. Am beliebtesten sind die Fachrichtungen Metall, Elektrotechnik und Chemie, die viele diverse Bildungseinrichtungen anbieten. Für annähernd jede industrielle Branche existieren weiterhin noch zusätzliche Fachrichtungen, beispielsweise den Industriemeister Papier, Kunststoff oder Holz.

Fachrichtung Elektrotechnik


Industriemeister/innen der Fachrichtung Elektrotechnik steuern und koordinieren in Betrieben der Elektroindustrie die Arbeitsprozesse, überprüfen die Fertigungsabläufe und stellen die Qualität der Produkte sicher. Neben ihren kaufmännischen Aufgaben sind sie für die Personalführung und -entwicklung verantwortlich.

Berufliche Qualifikation

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen


  • Rechtsbewusstes und betriebswirtschaftliches Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikation

  • Im Handlungsbereich „Technik“
    • Infrastruktursysteme und Betriebstechnik, oder
    • Automatisierungs- und Informationstechnik
  • Im Handlungsbereich „Organisation“
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Im Handlungsbereich „Führung und Personal“
    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen (Ausbilderschein)

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen und
  • Ausbildung abschließen.

Nachweis der Qualifikation

Die beschriebenen „Beruflichen Qualifikationen“ hat der Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 30. November 2004 (BGBl. I S. 3133), zuletzt geändert am 9. Dezember 2019 durch Art. 29 der sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (BGBl I S. 2153 ff.), in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen, die anwendungsbezogen und handlungsorientiert durchgeführt wurde. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.

Voraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.

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