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IHK Trier


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  • GEPRÜFTE/R INDUSTRIEMEISTER/IN ELEKTROTECHNIK

  • Foto: Stefanie Barth
    Weiterbildung

    Stefanie Barth

    Tel.: 0651 9777-757
    stefanie.barth@trier.ihk.de

  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

    Prüfungsanmeldung
  • Allgemeines

    Geprüfte Industriemeister/innen sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).

    Industriemeister/innen sind technische Experten/innen in Industrieunternehmen und im verarbeitenden Gewerbe. Sie haben eine Führungsposition inne und leiten meist Ihre eigene Produktionsabteilung. Dort steuern, überwachen und sichern sie industrielle Herstellungsprozesse. Dies umfasst die Ermittlung des Ressourcenbedarfs, die Bereitstellung und Betreuung von Mitarbeitern sowie das Qualitätsmanagement. Als Industriemeister/in hast Du eine verantwortungsvolle Position und übernimmst verstärkt organisatorische Aufgaben.
  • Zulassungsvoraussetzungen

    Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung (VO) über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik (PDF-Datei) ist zur ersten schriftlichen Teilprüfung zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
    • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

    Zusätzlich ist ein Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO) einzureichen.



  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalt

    Die Prüfung gliedert sich gemäß § 4 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifiktionen und § 5 Handlungsspezifische Qualifikationen in folgende Teilprüfungen und Handlungsbreiche:

    Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen
    Rechtsbewusstes Handeln Handlungsbereich "Technik"
    Betriebswirtschaftliches Handeln Handlungsbereich "Organisation"
    Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Handlungsbereich "Führung und Personal"
    Zusammenarbeit im Betrieb
    Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in den folgenden Prüfungsleistungen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind (§ 8):
    • in jedem Prüfungsbereich des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“,
    • im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 3 und
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 4 und
    • in der Situationsaufgabe nach § 5 Absatz 5.
  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 375,00 Euro für den ersten Prüfungsteil und 550,00 Euro für den zweiten Prüfungsteil gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei). Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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