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IHK Trier


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  • GEPRÜFTE/R BETRIEBSWIRT/IN - MASTER PROFESSIONAL IN BUSINESS MANAGEMENT

  • Foto: Heike Düpre
    Weiterbildung

    Heike Düpre

    Tel.: 0651 9777-753
    Fax: 0651 9777-705
    duepre@trier.ihk.de

  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.



  • Allgemeines

    Geprüfte Betriebswirte/ Betriebswirtinnen sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.


  • Zulassungsvoraussetzungen

    • eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt/Fachwirtin, Fachkaufleute führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz.oder
    • eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum
    a) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung" oder
    b) zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung- Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“, oder
    • eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

    Hinweis:
    Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 (PDF-Datei) muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 (PDF-Datei) genannten Aufgaben haben.


  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalt

    Die Prüfung gliedert sich gemäß § 10 VO (PDF-Datei) in die folgenden Prüfungsteile und umfasst alle Handlungsbereiche nach §4 VO (PDF-Datei):


    Prüfungsteile Prüfungsbereiche/ Handlungsbereiche
    § 11:  Schriftlicher Prüfungsteil

    (1) Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.

    (2) Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben.

    (3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.

    Handlungsbereiche nach §4:

    1. unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten

    2. normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten

    3. nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren

    4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten

    5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen..

    § 12: Mündlicher Prüfungsteil (1) Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.

    (2) Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen. § 10 Absatz 3 gilt entsprechend.

    (3) In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.

    (4) Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle Handlungsbereiche nach § 4, wobei der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich nach § 4 Nummer 5 liegen soll.

    (5) Der mündliche Prüfungsteil soll nicht länger als 45 Minuten dauern

    § 13: Projektbezogener Prüfungsteil
    (Durchführung erst nach erfolgreichem Abschluss des schrfitlichen und mündlichen Prüfungsteils)
    • Schriftliche Projektarbeit
    (Hausarbeit innerhalb von 30 Kalendertagen)

    • Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch




  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens ausreichend bewertet wurden. (§ 15 VO) (PDF-Datei)


  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 1.150,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei).

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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