GEPRÜFTE/R BANKFACHWIRT/IN
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Prüfungsanmeldung
Der Anmeldeschluss liegt 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Allgemeines
Der (Geprüfter) Bankfachwirt/ die (Geprüfte) Bankfachwirtin ist befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
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Zulassungsvorraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren nachweist. oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Hinweis:
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
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Prüfungsinhalt
Die Prüfung gliedert sich gemäß § 2 VO (PDF-Datei) in die folgenden Prüfungsteile und Prüfungsbereiche:
Prüfungsteile |
Prüfungsbereich |
Teil 1: Grundlegende Qualifikationen
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- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaft
- Recht
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Teil 2: Spezielle Qualifikationen
(Der Prüfungsteilnehmer wählt einen der drei Prüfungsbereiche)
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- Privatkundengeschäft
- Immobiliengeschäft
- Firmenkundengeschäft
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Prüfungsablauf/ -gliederung
Prüfungsteile |
Prüfungsdauer |
Teil 1: Grundlegende Qualifikationen
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Schriftliche Prüfungen
90-120 Minuten
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Teil 2: Spezielle Qualifikationen
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Schriftliche Prüfung
90-120 Minuten
Mündliche Prüfung
max. 20 Minuten
(+ 20 Minuten Vorbereitung) |
Mündliche Ergänzungsprüfung
Gemäß
§ 2 Abs. 5 VO (PDF-Datei) ist eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüfungsteilnehmers durchzuführen, wenn in jedem Prüfungsteil maximal ein Prüfungsfach mit weniger als 50 Punkten, jedoch mit mindestens 40 Punkten bewertet wurde.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zusammengefasst. Erst dann kann der Prüfungsteilnehmer zur mündlichen Prüfung zugelassen werden.
Dauer: circa 15 Minuten
Ablauf:
- Prüfungsausschuss stellt Fragen, die sich auf den für das entsprechende Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen
- keine Vorbereitungszeit
Da die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Gesamtprüfung unabdingbar ist, wird der Prüfungsteilnehmer automatisch für die mündliche Ergänzungsprüfung eingeplant. Wenn der Prüfungsteilnehmer die mündliche Ergänzungsprüfung nicht ablegen möchte, muss dies der IHK mitgeteilt werden. In diesem Fall ist die Prüfung aufgrund der nicht ausreichenden Leistungen insgesamt nicht bestanden.
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat.
( §8 Abs. 1 VO (PDF-Datei))
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Prüfungsgebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.