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  • Förderung von Innovation und Digitalisierung

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

    Tel.: 0651 9777-540
    kien@trier.ihk.de

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können vielfach nicht die Ressourcen aufbringen, um eine Digitalisierungsstrategie durch F&E in die Praxis umzusetzen. Der folgende Auszug aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen von Förderbanken bezieht sich speziell auf Vorhaben aus dem Bereich Digitalisierung:
  • Betriebsberatungsprogramm RLP (ehemals BITT)

    Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu Beratungskosten für Fragen der strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technologieorientierten Unternehmensführung sowie Produkt- und Kommunikationsdesign wie auch Beratungen im Rahmen einer Existenzgründung, Unternehmensnachfolge oder Unternehmensübergabe.
    Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
  • ERP–Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)

    Die KfW unterstützt ab dem 1. Juli 2017 gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen. Wie Untersuchungen von KfW-Research zeigen, schöpfen weite Teile der mittelständischen Unternehmen in Deutschland das Potenzial der Digitalisierung bei Weitem nicht aus. Der Anteil der innovativen Unternehmen ist zuletzt auf einen Tiefststand gesunken.

    Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme unter dem Stichwort Industrie 4.0. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Zudem steht das Programm allen Unternehmen, die im Sinne des Programms Horizon 2020 der Europäischen Union als innovativ gelten, zur Abdeckung ihres Finanzierungsbedarfs offen. Hierzu zählen zum Beispiel schnell wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit besonders hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

    Kernelement der Förderung ist eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70% für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Die KfW kann einen umfangreichen Teil des Ausfallrisikos übernehmen und so den durchleitenden Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern. Hierfür stellt der Europäische Investitionsfonds (EIF) mit Mitteln des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) eine Garantie aus der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen. Durch die Unterstützung der Europäischen Union kann die KfW gerade Unternehmen, mit einer schwächeren Bonität besonders günstige Konditionen anbieten. Auch die Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-Definition) werden zusätzlich vergünstigt.

    Im zweiten neuen Programm „ERP-Mezzanine für Innovation“ bietet die KfW Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital speziell zur langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung an. Aus dem Programm werden sowohl Vorhaben unterstützt, die für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben.

    Alle Details zur KFW-Förderung können Sie auch hier nachlesen.

  • Förderprogramm für den Mittelstand

    Im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme „Industrie 4.0-Testumgebungen - Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0“ wird die Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Testumgebungen an Forschungseinrichtungen rund um das Themenfeld Industrie 4.0 gefördert. 

    Für diese Zusammenarbeit wird den KMU ein bundesweites Netz aus Industrie 4.0-Testumgebungen zugänglich gemacht, um neu entwickelte digitalisierte Prozesse und Produkte, innovative Systemansätze und damit zusammenhängende vernetzte Geschäftsmodelle unter realistischen Bedingungen zu testen. Solche Industrie 4.0-Testumgebungen sind in der Regel an Forschungsinstituten angesiedelt, die über eine technisch breite Infrastruktur verfügen, beispielsweise bereits bestehende Produktions- und Logistikanlagen, Demonstrationsfabriken, Softwarelösungen, Beispieldaten oder IT-Infrastruktur. Neben der Infrastruktur weisen Industrie 4.0-Testumgebungen zudem die notwendigen Kompetenzen auf, um Erprobungen durchzuführen, Lösungsalternativen aufzuzeigen und Know-how zur Weiterentwicklung in Richtung KMU zu transferieren.

    Gefördert werden Industrie 4.0-Pilotanwendungen, die in einer geeigneten Industrie 4.0-Testumgebung erprobt werden sollen. Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens 3 bis höchstens 12 Monaten. Kleinst- und Kleinunternehmen können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Förderung erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt in beiden Fällen 100 000 Euro.

    Weitere Details finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

  • Go digital (Programm ausgelaufen)

    Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet Unterstützung für kleine Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern, beim Einstieg in die in Digitalisierung. Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen durch akkreditierte Berater, dabei werden 50 % des Tagesatzes (gedeckelt bei  1.100 Euro) für maximal 30 Beratungstage übernommen. Die Förderbedingungen sehen drei Module vor:
    • IT-Sicherheit
    • Digitale Markterschließung
    • Digitalisierte Geschäftsprozesse
    Um die bürokratischen Hürden für Unternehmen zu minimieren, erfolgt die Antragstellung durch den autorisierten Berater. Eine interaktive Karte mit den zugelassenen Beratungsunternehmen befindet sich hier . Anbieter von Beratungsleistungen in den oben genannten Bereichen können einen Antrag auf Akkreditierung stellen.

  • DigiBoost: Unterstützung kleiner Betriebe bei Digitalisierung (Programm ausgeflaufen)

    Das Förderprogramm Digiboost ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Für Fragen rund um die Abwicklung laufender Anträge wenden Sie sich bitte an Christian Kien.

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