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IHK Trier


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 (Foto: drubig-photo - Fotolia.com1)
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  • Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

  • Foto: Marika Lengler
    Weiterbildung

    Marika Lengler

    Tel.: 0651 9777-702
    Fax: 0651 9777-705
    lengler@trier.ihk.de

  • Anmeldung zur Prüfung

    Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.


  • Allgemeines

    Fachwirte/ Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehm Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig.


  • Zulassungsvoraussetzungen

    Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung (VO) über die Prüfung (Geprüfter) Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/ (Geprüfte) Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (PDF-Datei) ist zur Prüfung zuzulassen, wer
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
    • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

    Hinweis:
    Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in§ 1 Abs. 2 VO (PDF-Datei) genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.


  • Informationen zur Prüfung

    Prüfungsinhalte
    Die Prüfung bezieht sich gemäß § 3 Abs. 2 VO (PDF-Datei) auf die folgenden Handlungsbereiche:
    • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
    • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
    • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
    • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
    • Führen und Entwickeln von Personal
    • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen


    Prüfungsablauf/-gliederung

    Prüfungsteil Prüfungsdauer Prüfungsinhalt


    Schriftlicher Prüfungsteil

    2 Situationsaufgaben

    je 300 Minuten



    Alle Handlungsbereiche



    Mündlicher Prüfungsteil
    (nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden)





    Präsentation
    10 Minuten






    Fachgespräch
    max. 20 Minuten
    • Handlungsbereich: "Führen und Entwickeln von Personal"
    • Ein weiterer Handlungsbereich nach Wahl




    • Alle weiteren Handlungsbereiche


  • Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (§ 7 Abs.1 VO (PDF-Datei))

    Hinweis:
    Wer die Prüfung zum „Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder zur „Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF-Datei) befreit. (§ 10 Abs.2 S.1 VO (PDF-Datei))


  • Prüfungsgebühren

    Die Prüfungsgebühr beträgt 550,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnisses der IHK Trier (PDF-Datei).

    Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/ erstellte Aufgaben erhoben.

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