Mit Ausnahme von AGG 30 wurden alle bis 31. März 2026 befristeten AGG des BAFA um ein Jahr verlängert. Neu hinzugekommen sind im Bereich der Rüstungsgüter zwei AGG (Nr. 45 Nr. 46) sowie die bis zum 15. September 2026 befristete AGG 48 zur Vereinfachung der Lieferung bestimmter Rüstungsgüter an die Golfstaaten und die Ukraine.
Sämtliche Neuerungen/Anpassungen hat das BAFA unter https://www.bafa.de veröffentlicht.
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Gudrun Wewering
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