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Stadt/Gemeinde |
Ernzen |
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Bezeichnung des Plans |
"In den Spelzenfeldern" nebst Erweiterung - 2. Änderung |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Spelzenfelder, 1. Änderung“ befindet sich am nordwestlichen Rand der Ortsgemeinde Ernzen und grenzt an die freie Feldflur (Außenbereich) an. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans wird eine Teilfläche des Flurstücks 106, Flur 7, Gemarkung Ernzen, in den Geltungsbereich einbezogen. Der Geltungsbereich wird dadurch von um ca. 1.035 m² vergrößert. Sonstige Änderungen des Geltungsbereichs ergeben sich durch die 2. Änderung des Bebauungsplans nicht. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Spelzenfelder 1. Änderung“ sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs im Zuge der 2. Änderung gehen aus der Abbildung 2 (Seite 7 der Begründung) hervor. Ein deutlich größeres Regenrückhalte- und Versickerungsbecken auf demselben Flurstück wurde jedoch seinerzeit nicht in den Geltungsbereich einbezogen, da es im Liegenschaftskataster fälschlicherweise als „Wasserfläche“ eingetragen war. Insofern gibt es derzeit für die dauerhafte die Sicherung dieser wichtigen Einrichtung keine Rechtsgrundlage. |
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Plandokumente und Informationen |
www.vg-suedeifel.de |
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18.03.2026 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel / Claudia Molitor |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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