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IHK Trier


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Stadt/Gemeinde

Ernzen

Bezeichnung des Plans

"In den Spelzenfeldern" nebst Erweiterung - 2. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Spelzenfelder, 1. Änderung“ befindet sich am nordwestlichen Rand der Ortsgemeinde Ernzen und grenzt an die freie Feldflur (Außenbereich) an. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplans wird eine Teilfläche des Flurstücks 106, Flur 7, Gemarkung Ernzen, in den Geltungsbereich einbezogen. Der Geltungsbereich wird dadurch von um ca. 1.035 m² vergrößert. Sonstige Änderungen des Geltungsbereichs ergeben sich durch die 2. Änderung des 
Bebauungsplans nicht. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Spelzenfelder 1. Änderung“ sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs im Zuge der 2. Änderung gehen aus der Abbildung 2 (Seite 7 der Begründung) hervor.

Ein deutlich größeres Regenrückhalte- und Versickerungsbecken auf demselben Flurstück wurde jedoch seinerzeit nicht in den Geltungsbereich einbezogen, da es im Liegenschaftskataster fälschlicherweise als „Wasserfläche“ eingetragen war. Insofern gibt es derzeit für die dauerhafte die Sicherung dieser wichtigen 
Einrichtung keine Rechtsgrundlage.

Plandokumente und Informationen

www.vg-suedeifel.de


Rückmeldefrist an IHK

18.03.2026


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel / Claudia Molitor




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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