Wichtig:Die neuen EmpCo-Regeln gelten grundsätzlich ab dem 27. September 2026. Die Erleichterung betrifft nur bestimmte Verstöße bei bereits bestehenden Warenbeständen. Webseiten, Social-Media-Beiträge und Werbematerialien müssen unabhängig davon rechtzeitig angepasst werden.
Unternehmen sollten jetzt insbesondere dokumentieren:
- wann die betroffenen Produkte in Verkehr gebracht wurden,
- welche Maßnahmen bereits zur Herstellung der EmpCo-Konformität ergriffen wurden,
- welche Kosten für eine nachträgliche Anpassung entstehen würden und
- welche wirtschaftlichen und ökologischen Folgen eine Vernichtung der Bestände hätte.
Eine solche Dokumentation kann im Fall einer Abmahnung wichtig sein, um die eigene Position zu untermauern. Einen vollständigen Schutz vor Abmahnungen bietet die neue Regelung zwar nicht, sie verbessert jedoch die Verteidigungsmöglichkeiten von Unternehmen.
Tipp: Überarbeiten Sie problematische Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen möglichst kurzfristig. Gleichzeitig sollten Unternehmen bei Altbeständen dokumentieren, wann die Ware in Verkehr gebracht wurde und welche Maßnahmen bereits zur Umsetzung der neuen Vorgaben ergriffen wurden. Dies kann im Fall einer Abmahnung hilfreich sein.