Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenhandel werden online unter
https://euzv2.gfi.ihk.de beantragt. Im Anschluss werden die Dokumente innerhalb weniger Minuten durch die IHK bearbeitet. Nach erfolgter Bewilligung stehen sie dem Unternehmen zum Download zur Verfügung und können vollständig digital an Behörden sowie Handelspartner übermittelt werden.
Technische Voraussetzungen
- Unterstützte Browser (in der neuesten Version): Google Chrome / Mozilla Firefox / Microsoft Edge
- Freizuschaltende URL-Zugriffe:
- https://euzv2.gfi.ihk.de/*
- https://openid.gfi.ihk.de/*
- http://sigcl.prod.gfi.ihk.de/*
Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter
https://euz.ihk.de.
Registrierung vor erster Antragstellung
Gegenüber der IHK ist eine Ansprechperson zu benennen, die künftig die Benutzerverwaltung des Unternehmens in der Anwendung übernimmt. Der entsprechende Vordruck steht im Download-Bereich zur Verfügung. Diese Person (eUZ-Admin) erhält nach der Registrierung durch die IHK einen Freischaltcode zur Aktivierung des eigenen Kontos. Anschließend können im Bereich „Benutzer pflegen“ Antragsteller angelegt und deren Rechte festgelegt werden.
Hilfestellung für Antragsteller
Praktische Tipps
- Nach der Freischaltung sollten zunächst die persönlichen Nutzereinstellungen vorgenommen werden: Hierzu sind in den Voreinstellungen die Optionen „Anträge im Echtbetrieb stellen“ sowie „Ausdruck mit Siegeln im Unternehmen“ zu aktivieren.
- Vorgänge werden nach Bewilligung nur für zwei Kalenderjahre im Portal archiviert. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Unterlagen zusätzlich in einem separaten Verzeichnis abzulegen.
- Jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit jederzeit online über das
Verifizierungsportal
der IHK-Organisation überprüfen. Alternativ ist die Prüfung und Verifizierung auch über den QR-Code auf dem Dokument möglich.