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IHK Trier


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  • Antragstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Außenhandelsbescheinigungen

    Webanwendung mit passwortgeschütztem Zugang

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

    Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    lex@trier.ihk.de

    Foto: Ulrike Luce
    International

    Ulrike Luce

    Tel.: 0651 9777-212
    luce@trier.ihk.de

Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den Außenhandel werden online unter https://euzv2.gfi.ihk.de beantragt. Im Anschluss werden die Dokumente innerhalb weniger Minuten durch die IHK bearbeitet. Nach erfolgter Bewilligung stehen sie dem Unternehmen zum Download zur Verfügung und können vollständig digital an Behörden sowie Handelspartner übermittelt werden.

Technische Voraussetzungen

  • Unterstützte Browser (in der neuesten Version): Google Chrome / Mozilla Firefox / Microsoft Edge

  • Freizuschaltende URL-Zugriffe:
    - https://euzv2.gfi.ihk.de/*
    - https://openid.gfi.ihk.de/*
    - http://sigcl.prod.gfi.ihk.de/*

Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden Sie unter https://euz.ihk.de.

Registrierung vor erster Antragstellung

Gegenüber der IHK ist eine Ansprechperson zu benennen, die künftig die Benutzerverwaltung des Unternehmens in der Anwendung übernimmt. Der entsprechende Vordruck steht im Download-Bereich zur Verfügung. Diese Person (eUZ-Admin) erhält nach der Registrierung durch die IHK einen Freischaltcode zur Aktivierung des eigenen Kontos. Anschließend können im Bereich „Benutzer pflegen“ Antragsteller angelegt und deren Rechte festgelegt werden.

Hilfestellung für Antragsteller

Unter https://euz.ihk.de/dokumentation stehen zahlreiche Kurz- und Videoanleitungen zur Verfügung.

Praktische Tipps

  • Nach der Freischaltung sollten zunächst die persönlichen Nutzereinstellungen vorgenommen werden: Hierzu sind in den Voreinstellungen die Optionen „Anträge im Echtbetrieb stellen“ sowie „Ausdruck mit Siegeln im Unternehmen“ zu aktivieren.
  • Vorgänge werden nach Bewilligung nur für zwei Kalenderjahre im Portal archiviert. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Unterlagen zusätzlich in einem separaten Verzeichnis abzulegen.
  • Jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit jederzeit online über das  Verifizierungsportal der IHK-Organisation überprüfen. Alternativ ist die Prüfung und Verifizierung auch über den QR-Code auf dem Dokument möglich.

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