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IHK Trier


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  • Eckfeld, Aufhebungssatzung über Bebauungsplan "Teilgebiet Hosterns II"

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Stadt/Gemeinde

Eckfeld

Bezeichnung des Plans

Teilgebiet "Hosterns II"

Art des Plans

Aufhebungssatzung über Bebauungsplan

Beschreibung

Der aufzuhebende Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet sowie Grünflächen, die dem naturschutzfachlichen Ausgleich dienen, eine Fläche für die Regenwasserrückhaltung und Verkehrsflächen fest. Als Maß der Nutzung sind innerhalb des Plangebietes eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 festgesetzt. Des Weiteren sind Festsetzungen zur Höhenentwicklung durch die Anzahl der maximalen Vollgeschosse von II vorgegeben. Das Gebiet wird entsprechend seiner Festsetzungen als Wohngebiet mit offener Bauweise genutzt. Die Fläche für die Regenwasserbewirtschaftung wurde nicht hergestellt,
weil ein anderes Entwässerungskonzept ohne zentrale Rückhalteinrichtung ausgeführt wurde.

Plandokumente und Informationen

www.vg-wittlich-land.de


Rückmeldefrist an IHK

08.08.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Henry Erbel




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