Stadt/Gemeinde |
Eckfeld |
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Hosterns II" |
Art des Plans |
Aufhebungssatzung über Bebauungsplan |
Beschreibung |
Der aufzuhebende Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet sowie Grünflächen, die dem naturschutzfachlichen Ausgleich dienen, eine Fläche für die Regenwasserrückhaltung und Verkehrsflächen fest. Als Maß der Nutzung sind innerhalb des Plangebietes eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 festgesetzt. Des Weiteren sind Festsetzungen zur Höhenentwicklung durch die Anzahl der maximalen Vollgeschosse von II vorgegeben. Das Gebiet wird entsprechend seiner Festsetzungen als Wohngebiet mit offener Bauweise genutzt. Die Fläche für die Regenwasserbewirtschaftung wurde nicht hergestellt, weil ein anderes Entwässerungskonzept ohne zentrale Rückhalteinrichtung ausgeführt wurde. |
Plandokumente und Informationen |
www.vg-wittlich-land.de |
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08.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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