Am 22.05.2026 hat der Rat der Europäischen Union die überarbeitete Verordnung über das Allgemeine Präferenzsystem (APS) förmlich angenommen, mit der Entwicklungsländern Handelspräferenzen der EU gewährt werden; damit wird der Zusammenhang zwischen dem präferenziellen Zugang zum EU-Markt und der Achtung der Menschenrechte, der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und der guten Regierungsführung gestärkt. Der überarbeitete Rahmen verstärkt die Überwachung und erweitert die Liste der internationalen Übereinkommen, die die begünstigten Länder einhalten müssen. Er führt ein schnelleres Verfahren zur Aussetzung von Handelspräferenzen bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Übereinkommen ein, insbesondere gegen internationale Abkommen zum Klimawandel und zum Umweltschutz. Die Verordnung stellt zudem erstmals eine Verbindung zwischen Handelspräferenzen und der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Rückübernahme her. Die
überarbeitete Verordnung stärkt zudem die Schutzmaßnahmen zum Schutz der EU-Erzeuger im Falle eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren aus begünstigten Ländern. Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.