Seit diesem Monat erfüllen nun auch die Slowakei und Kroatien die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und können somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.
Hinweis: Die Mitgliedstaaten Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien und Luxemburg nehmen bereits am elektronischen CCE-Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil
Weitere Informationen enthalten ATLAS-Info 0925/26 und 0934/26.
International
Gudrun Wewering
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