Mit der Verordnung (EU) 2025/1926 hat die EU-Kommission am 31. Oktober 2025 die Änderungen für die Kombinierte Nomenklatur im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:
★ kennzeichnet neue Codenummern
■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt
Die Streichung der zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 95, die bisher die Einordnung von „Weihnachtsartikeln” regelte, ist am 1. November 2025 in Kraft getreten.
Die überarbeitete Kombinierte Nomenklatur (Anhang 1) wird ab dem 1. Januar 2026 gelten.
International
Gudrun Wewering
Tel.: 0651 9777-210
wewering@trier.ihk.de