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30.04.2026

EU‑Mercosur‑Abkommen tritt vorläufig in Kraft

Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026 bringt neue handelsrechtliche Rahmenbedingungen für den Warenverkehr zwischen der EU und den Mercosur‑Staaten.

Zum 1. Mai 2026tritt das EU‑Mercosur‑Interims‑Handelsabkommen (iTA) vorläufig in Kraft. Grundlage ist die Veröffentlichung des Abkommens im Amtsblatt der Europäischen Union sowie die zuvor erfolgte Ratifizierung durch erste Mercosur‑Staaten. Mit der vorläufigen Anwendung werden zentrale handelsbezogene Regelungen bereits wirksam, noch bevor das vollständige Ratifizierungsverfahren abgeschlossen ist. 
Das Abkommen zielt darauf ab, den Handel zwischen der Europäischen Union und den Mercosur‑Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay schrittweise zu erleichtern. Vorgesehen sind unter anderem Zollvergünstigungen für ausgewählte Waren (wie Wein und Schaumwein) sowie Vereinfachungen bei Importverfahren (Importzertifikat, Analyseparameter). 
Die vorläufige Anwendung läuft parallel zum weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU‑Ebene. Einzelne Detailfragen zur praktischen Umsetzung werden derzeit noch auf Verwaltungsebene geklärt. 
Der komplette Text des Abkommens finden Sie auf der Seite der EU-Kommission unter folgendem Link: EU-Mercosur: Wortlaut der Vereinbarung. Die Regelungen betreffend den Handel mit Wein und Spirituosen sind im Anhang 2-D aufgeführt.

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