UDie Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.
Doch es sei mehr Zeit nötig, sagte Roswall, und die Kommission habe nun Briefe an den Rat der EU und das Europäische Parlament geschickt, in denen eine weitere Verschiebung vorgeschlagen wird. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind.
Die Kommissarin wies zurück, dass die Initiative zur Verschiebung mit Beschwerden von Handelspartnern wie den USA, Japan oder Malaysia zusammenhänge. Ebenso dementierte sie einen Zusammenhang mit dem Abschluss schwieriger Handelsgespräche am Montag mit Indonesien, dem weltweit größten Palmölexporteur. Roswall ließ offen, dass auch inhaltliche Änderungen an den Entwaldungsregeln möglich sind.
Die IHK-Organisation hatte sich immer wieder für eine Verschiebung und Nachbesserung der EUDR eingesetzt (siehe www.dihk.de)
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