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IHK Trier


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Präsenzveranstaltung
  • Die neue Abfallverbringungsverordnung 2026

    Wann: Mittwoch, 4. März, 9 bis 12 Uhr Wo: IHK Trier, Raum 3.07 Hauptgebäude

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    glaeser@trier.ihk.de

Die neue EU-Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 ist ab dem 21. Mai 2026 anzuwenden und ersetzt ab dann die alte Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Die Grundstrukturen des bisherigen Abfallverbringungsrechts bleiben zwar erhalten, jedoch gibt es einige wichtige Neuerungen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen und von grün gelisteten Abfällen. 

Wesentliche Änderungen sind beispielsweise die verpflichtende Einführung eines elektronischen Genehmigungs- und Überwachungsverfahrens, die Notwendigkeit von Anlagenaudits bei Nicht-EU-Anlagen und ein Verbot von Kunststoffabfallexporten in Nicht-OECD-Staaten ab November 2026. 

Das Seminar geht auf diese und andere Änderungen ein. Dabei wird bereits vorhandenes Wissen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vorausgesetzt.
 
 
Agenda:
  • Begrüßung IHK + SAM GmbH (9:00 Uhr)
  • Was bleibt? Was ändert sich? Was kommt zusätzlich?
  • Was ändert sich bei notifizierungspflichtigen Abfällen?
  • Pause (10:30 Uhr)
  • Was ändert sich bei grün gelisteten Abfällen?
  • Welche Stichtage sind zu beachten?
  • Ende der Veranstaltung (12:00 Uhr)

Anmeldung

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