01.01.2007
Den regionalen Einzelhandel stärken
Dieser Text ist vom 01.01.2007 und könnte inhaltlich veraltet sein.
IHK-Ausschuss für Handel und Standortmarketing erarbeitet regionales Einzelhandelsleitbild
Im Herbst 2006 hat der IHK-Ausschuss für Handel und Standortmarketing das „Leitbild zur Entwicklung des Einzelhandels in der Region Trier“ erarbeitet und einstimmig verabschiedet. Thematisiert wurden darin unter anderem die Bereiche großflächiger Einzelhandel, Stadtmarketing, Nahversorgung im ländlichen Raum und Ladenöffnungszeiten. Auch die Vollversammlung der IHK hat das Leitbild zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Handel spielt eine zentrale Rolle in der regionalen Wirtschaft. In der Region Trier wird jährlich ein Einzelhandelsumsatz von etwa 2,5 Milliarden Euro getätigt, was einem Wert von etwa 4 900 Euro pro Einwohner entspricht. Die gesamte Handelsbranche beschäftigt etwa 22.000 der insgesamt 140.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allein die Einzelhändler stellen 30 Prozent aller IHK-Mitgliedsbetriebe. Diese Kennziffern verdeutlichen in eindrucksvoller Weise die Bedeutung der Handelsbranche für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region.
Kommunale Gestaltungs-, Werbeanlagen- und Sondernutzungssatzungen sollten grundsätzlich in enger Kooperation mit den ansässigen Händlern erarbeitet werden, so fordern die Ausschussmitglieder im Einzelhandelsleitbild. Die Regelungen sollten nachvollziehbar sein und einen Rahmen setzenden Charakter aufweisen, ohne die Werbemöglichkeiten der Einzelhändler über Gebühr einzuschränken. Dort, wo historische Bausubstanz oder kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind, ist dem natürlich Rechnung zu tragen. Die Satzungen sollten dann in einer kontrollfähigen Weise formuliert werden, die insbesondere keine Diskriminierung kleinerer Betriebe bei der Durchsetzung der Vorschriften erlaubt.
Das IHK-Einzelhandelsleitbild können Sie im Internet kostenlos herunter laden oder bei Dr. Matthias Schmitt anfordern.
Der Handel spielt eine zentrale Rolle in der regionalen Wirtschaft. In der Region Trier wird jährlich ein Einzelhandelsumsatz von etwa 2,5 Milliarden Euro getätigt, was einem Wert von etwa 4 900 Euro pro Einwohner entspricht. Die gesamte Handelsbranche beschäftigt etwa 22.000 der insgesamt 140.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allein die Einzelhändler stellen 30 Prozent aller IHK-Mitgliedsbetriebe. Diese Kennziffern verdeutlichen in eindrucksvoller Weise die Bedeutung der Handelsbranche für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region.
STARKES VERKAUFSFLÄCHENWACHSTUM IN DER REGION
Doch nicht alle einzelhandelsrelevanten Kennziffern geben Anlass zur Freude. Trotz jüngster konjunktureller Aufhellungen hat der reale Einzelhandelsumsatz auch auf regionaler Ebene in den vergangenen Jahren eine Phase der Stagnation durchgemacht bei gleichzeitig stetig sinkendem Anteil des traditionellen Einzelhandels an den gesamten Konsumausgaben. Parallel hierzu hat sich nach Erhebungen der IHK jedoch in der Region die Verkaufsfläche großflächiger Einzelhandelsbetriebe, das heißt von Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, von 1992 bis 2003 um rund 50 Prozent ausgedehnt. Dieser expansive Trend hält weiter an, wodurch die Flächenproduktivität abnimmt und insbesondere die wirtschaftlichen Erfolgs- und Überlebenschancen des kleinflächiger strukturierten mittelständischen und inhabergeführten Einzelhandels beeinträchtigt werden. Gerade der Umstand, dass der hiesige Einzelhandel eine stark mittelständische und inhabergeführte Struktur aufweist, macht ihn zu einem großen Pluspunkt in der Wirtschaftslandschaft. Diese Betriebe sind erstens standortgebunden und können daher keine Arbeitsplätze ins Ausland verlagern und weisen zweitens aufgrund ihrer Serviceorientierung einen überproportional hohen Anteil von Fachangestellten pro Quadratmeter Verkaufsfläche auf. Hierdurch wird der Arbeitsmarkt entlastet und damit dynamische Impulse an die gesamte regionale Wirtschaft weitergegeben.
MULTIFUNKTIONALITÄT DER INNENSTÄDTE BEWAHREN
Vor diesem Hintergrund gewinnt das Spannungsfeld zwischen freiem Wettbewerb und raumordnerischer Regulierung in Bezug auf die Ansiedlung insbesondere großflächiger Einzelhandelsbetriebe eine besondere Relevanz. Wettbewerbs- und Investitionsfreiheit sind ein hohes Gut, doch kann daraus nicht gefolgert werden, Einzelhandelsbetriebe dürften sich ohne jegliche raumplanerische oder baurechtliche Lenkung ansiedeln. Dies hätte für die Attraktivität unserer Innenstädte fatale Folgen. Die Innenstadt an sich stellt ein „öffentliches Gut“ dar und ist daher schützenswert. Um ihre Multifunktionalität im Sinne einer Nutzungsmischung von Einkauf, Gastronomie, Dienstleistung, Tourismus und Wohnen zu erhalten ist es daher legitim und wünschenswert, Ansiedlungsvorhaben mit innenstadtrelevanten Sortimenten auch direkt in oder möglichst nahe zu den Kerneinkaufsbereichen der Standortgemeinden zu lenken. Hingegen dürfen im Sinne einer funktionalen Arbeitsteilung zwischen Innenstadt und Peripherie großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-innenstadtrelevanten Sortimenten ihren Platz auch in Randlagen oder auf der so genannten „grünen Wiese“ finden. Der IHK-Ausschuss für Handel und Standortmarketing wendet sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich gegen einen Bestandsschutz bestehender Betriebe. Neuansiedlungen sind an sich wünschenswert, da sie den Wettbewerb beleben und auf diese Weise das zentrale Instrument einer funktionierenden Marktwirtschaft stärken. Es darf also nicht darum gehen Neuansiedlungen zu verhindern, um bestehenden Geschäften „lästige Konkurrenz vom Hals zu halten“. Vielmehr müssen Ansiedlungen dahin gelenkt werden, wo sie den größtmöglichen Nutzen zur Stärkung der Innenstädte stiften können.
LEP IV. UND REGIONALES EINZELHANDELSKONZEPT
Damit die genannten wünschenswerten Ansiedlungsmuster auch umgesetzt werden können, bedarf es entsprechender rechtlicher Vorgaben. Bisher hat das Landesentwicklungsprogramm III. (LEP III.) trotz verschiedentlicher Defizite in der Umsetzung einen brauchbaren Rahmen geboten, um die „sortimentsspezifische Arbeitsteilung“ zwischen Innenstadt und Peripherie raumordnerisch und bauleitplanerisch absichern zu können. Der IHK-Ausschuss für Handel und Standortmarketing votiert in seinem Einzelhandelsleitbild für die Beibehaltung der im LEP III. niedergelegten Ziele, die eine innenstadtfreundliche Ansiedlungspolitik raumordnerisch absichern, im sich gerade im Prozess der Neuaufstellung befindlichen LEP IV. Regional beobachten die Einzelhändler zunehmend eine Form des „Rattenrennens“ zwischen einzelnen Kommunen um die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe auch in nicht integrierten Lagen. Diese Prozesse führen letztlich zur Schwächung der innerstädtischen Einkaufslagen. Daher unterstützt der Ausschuss Bestrebungen zur Aufstellung eines regionalen Einzelhandelskonzepts, welches in möglichst verbindlicher Form eines interkommunalen Konsenses geeignete Lagen für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe festlegt.
NAHVERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Die Nahversorgung im ländlichen Raum ist zwischenzeitlich stark ausgedünnt. Ähnliche Trends lassen sich auch in einigen Stadtteilen des Oberzentrums Trier feststellen und stellen insbesondere nicht mobile Konsumentengruppen vor größere Herausforderungen. In Anbetracht leerer öffentlicher Kassen und der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung kann die Antwort auf diese Herausforderung aus Sicht des regionalen Handels nicht in der flächendeckenden Subventionierung von Einkaufsstandorten liegen. Dies wäre nicht finanzierbar und würde mit gravierenden Wettbewerbsverzerrungen einhergehen. Vielmehr ist in diesem Zusammenhang auf die Nutzung marktkonformer Mittel zu setzen. Die Palette solcher Instrumente reicht von freiwilligen nachbarschaftlichen Mobilitätsdiensten über den Ausbau von Bringdiensten durch die Einzelhändler selber, die Nutzung so genannter rollender Märkte, wie sie sich in unserer Region schon etabliert haben, bis hin zur Gründung von Nachbarschaftsläden oder Einkaufsgenossenschaften im ländlichen Raum. Hierbei sind die Entscheidungsträger vor Ort aufgefordert, frühzeitig mögliche Lösungsansätze zur Sicherung der Nahversorgung zu erarbeiten. Ordnungspolitisch wenig bedenklich wären in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung unentgeltlicher Beratungs- und Koordinationsleistungen im Rahmen entsprechender Förderprogramme.
ZUKUNFTSWEISENDE STADTMARKETINGPROZESSE AUFBAUEN
Funktionierende Stadtmarketinginitiativen sind ein zentrales Mittel zur Förderung der Standortqualität gerade auch für Einzelhandelsbetriebe. In der Region haben sich eine Reihe von City-, Stadt- und Standortmarketinginitiativen etabliert, in denen teilweise auch die IHK aktiv in Lenkungsgremien mitarbeitet. Hierdurch konnten bereits viele positive Impulse gesetzt werden, doch lässt sich ebenfalls beobachten, dass mit der Zeit „Ermüdungserscheinungen“ auftreten, auch weil sich das Engagement oft auf einige wenige Protagonisten beschränkt. Um die Potenziale eines effektiven Stadtmarketings optimal zu nutzen, fordert der regionale Handel im Rahmen solcher Prozesse gewerblichen Belangen ein hervorgehobenes Gewicht beizumessen, effiziente Organisationsstrukturen zu schaffen, Entscheidungsträger der Wirtschaft frühzeitig und regelmäßig einzubinden sowie Projekte mit einem klaren „ökonomischen Mehrwert“ umzusetzen. Darüber hinaus sollte sowohl der Mitteleinsatz, als auch die übergeordneten Ziele und Einzelprojekte einem regelmäßigen Controlling unterzogen werden, um bei Fehlentwicklungen entsprechend frühzeitig gegensteuern zu können.
KRITIK AN RECHTLICHEN VORSCHRIFTEN
Auch innerhalb des regionalen Handels werden die Ladenöffnungszeiten kontrovers diskutiert. Während eine Reihe von Betrieben mit Hinweis auf die unternehmerische Freiheit für eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen votieren, befürchten andere Unternehmen durch Liberalisierungsmaßnahmen würden insbesondere kleine und mittlere Fachhändler außerhalb des Oberzentrums Nachteile erleiden. Mehrheitlich hatte sich der IHK-Ausschuss für Handel und Standortmarketing im September 2006 für die Beibehaltung der werktäglichen Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr ausgesprochen. Die neuen Bestimmungen mit werktäglichen Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr befriedigen im Grunde genommen die Bedürfnisse keiner Gruppe. Zudem diskriminieren einzelne Regelungen des neuen Gesetzes den innerstädtischen Handel, bringen weitere unnötige Bürokratie mit sich und werden daher entschieden abgelehnt.Kommunale Gestaltungs-, Werbeanlagen- und Sondernutzungssatzungen sollten grundsätzlich in enger Kooperation mit den ansässigen Händlern erarbeitet werden, so fordern die Ausschussmitglieder im Einzelhandelsleitbild. Die Regelungen sollten nachvollziehbar sein und einen Rahmen setzenden Charakter aufweisen, ohne die Werbemöglichkeiten der Einzelhändler über Gebühr einzuschränken. Dort, wo historische Bausubstanz oder kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind, ist dem natürlich Rechnung zu tragen. Die Satzungen sollten dann in einer kontrollfähigen Weise formuliert werden, die insbesondere keine Diskriminierung kleinerer Betriebe bei der Durchsetzung der Vorschriften erlaubt.
Dr. Matthias Schmitt
Das IHK-Einzelhandelsleitbild können Sie im Internet kostenlos herunter laden oder bei Dr. Matthias Schmitt anfordern.