Stadt/Gemeinde |
Dackscheid |
Bezeichnung des Plans |
"Kapellenstraße / K 122" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die Spielfeldfläche „Sportplatz“ soll aufgrund der vor Jahren erfolgten Nutzungsaufgabe in eine Grünfläche umgewidmet werden. Außerdem befinden sich auf dem Gelände ehemaligen Umkleidegebäude, welche bereits zu Wohnzwecken umgenutzt wurden. Zusätzlich weitere Nebengebäude, die nicht über eine baurechtliche Genehmigung verfügen. Um für diese Bauten die Voraussetzung für eine baurechtliche Genehmigung zu schaffen und der tatsächlichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes Rechnung zu tragen, sind bauleitplanerische Verfahren erforderlich. Im Vorfeld zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenstraße / K 122“ soll die im FNP als Sportplatz gekennzeichnete Fläche als Grünfläche dargestellt werden. Für die vorhandene Bebauung wird eine Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Ortsgemeinde Dackscheid möchte im Zuge der Ausweisung von Wohnbauflächen für die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Sportpatz zusätzlich eine weitere Wohnbaufläche auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück der Gemarkung Dackscheid, Flur 51, Nr. 66, ausweisen. Auf dem Grundstück befindet sich eine Althofstelle mit Wohn- und Nebengebäuden. |
Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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24.10.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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