Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verändern sich die Anforderungen an die Kommunikation von Nachhaltigkeit deutlich. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026 und sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing schützen.
Nachhaltigkeitskommunikation bleibt weiterhin möglich – sie muss künftig jedoch noch genauer betrachtet werden. Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“, Aussagen zur Klimaneutralität, Zukunftsversprechen sowie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln unterliegen klaren Anforderungen. Entscheidend ist dabei, konkret zu benennen, worauf sich eine Aussage bezieht, und die getroffenen Aussagen nachvollziehbar belegen zu können. Dabei zählt nicht nur der reine Text: Auch Bilder, Farben, Symbole oder Siegel können Teil einer Umweltaussage sein.
Gerade im Tourismus ergeben sich daraus zahlreiche praktische Fragen. Touristischer Unternehmen kommunizieren über ihre eigenen Angebote und Leistungen, häufig aber auch über Angebote von Partnerbetrieben. Destinationsmanagementorganisationen stehen vor einer zusätzlichen Herausforderung, da sie regelmäßig Gastgeber, Erlebnisse, Angebote oder ganze Regionen vermarkten und dabei auch Aussagen Dritter übernehmen.
Als praktische Unterstützung hat der Deutsche Tourismusverband gemeinsam mit TOURISMLawyers zwei Kompaktleitfäden zur EmpCo veröffentlicht:
Kompaktleitfaden für touristische Unternehmen und Leistungsträger
Kompaktleitfaden für Destinationsmanagementorganisationen
Die Leitfäden zeigen anhand konkreter Fallgruppen, was sich ab dem 27. September 2026 verändert, welche Aussagen weiterhin möglich sind und worauf bei der praktischen Umsetzung zu achten ist. Beispiele und ein kompakter Praxischeck unterstützen dabei, die eigene Kommunikation systematisch zu überprüfen.
Wein & Tourismus
Annika Boy
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