Mit unserer Webinarreihe setzen wir genau hier an. Sie bietet keine abstrakte Gesetzesübersicht, sondern einen juristisch fundierten Umsetzungsrahmen, der Orientierung schafft, Prioritäten aufzeigt und die Anforderungen in einen realistischen Unternehmenskontext einordnet. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Überforderung abzubauen und die Grundlage für eine tragfähige Umsetzung zu legen.
Teil 1
NIS 2-Umsetzungswebinar für Geschäftsführende:
Rechtliche Anforderungen praxisnah einordnen
am 07. Mai 2026, 10:00 – 12:00 Uhr
Anmeldung: HIER
Wir starten die Webinarreihe mit einer Veranstaltung, die sich vor allem an Geschäftsführende und Führungskräfte richtet. Gleichzeitig sind auch Verantwortliche für IT und Informationssicherheit ausdrücklich eingeladen, da ihre Perspektive für die Einordnung und Umsetzung der Anforderungen eine wichtige Rolle spielt.
Cybersicherheit ist längst kein ausschließliches IT-Thema mehr. Mit der NIS 2 Richtlinie verpflichtet der europäische Gesetzgeber ausdrücklich die Leitungsebene, Verantwortung für die IT Sicherheit im Unternehmen zu übernehmen. Geschäftsführende müssen Sicherheitsmaßnahmen genehmigen und überwachen, an Schulungen teilnehmen und haften bei Pflichtverletzungen persönlich.
Zentrale Inhalte des Webinars
- Wann und warum sollten auch KMU ihre Betroffenheit nach NIS 2 prüfen?
- Typische Fallstricke bei der Anwendbarkeitsprüfung
- Registrierung bei der Aufsichtsbehörde:
- Was ist zu beachten?
- Was folgt bei Fristversäumnis?
- Konkrete Pflichten der Geschäftsleitung nach NIS 2
- Anforderungen an eine wirksame und rechtskonforme Geschäftsleitungsschulung
- Unternehmens- und persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Mögliche Sanktionen
- Praktische Hinweise zur Aussteuerung und arbeitsteiligen Umsetzung der Anforderungen im Unternehmen
Die NIS 2 Richtlinie (EU) 2022/2555 ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und verschärft die Anforderungen an Unternehmen erheblich. Sie ist ein zentraler Bestandteil der EU Cybersicherheitsstrategie und richtet sich an Organisationen, deren IT-Ausfälle erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben können.
Unser Experte
- Karsten U. Bartels, LL.M. (Rechtsinformatik)
- Rechtsanwalt und Partner bei HK2
- Geschäftsführer, HK2 Comtection GmbH
- Stellv. Vorstandsvorsitzender Bundesverband IT Sicherheit e. V. (TeleTrusT)
- Leiter der AG IT Sicherheitsrecht, TeleTrusT
- Lehrbeauftragter für IT Sicherheitsrecht (LMU München)
- Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)