Seit dem 1. Januar 2022 sind Hersteller von Lebensmitteln, die ihre Produkte nach China exportieren, verpflichtet, sich gemäß Erlass Nr. 248 der chinesischen Generalzolldirektion (GACC) beim chinesischen Zoll zu registrieren. Die Registrierung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Zum 1. Juni 2026 wird Erlass Nr. 248 durch den neuen Erlass Nr. 280 abgelöst, der verschiedene Änderungen mit sich bringt.
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen sowie der anstehenden Verlängerung bestehender Registrierungen lädt die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland zu einem kostenfreien Webinar ein.
Im ersten Teil der Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und Änderungen des Erlasses Nr. 280. Anschließend werden Anpassungen in der neuen Benutzeroberfläche des Registrierungssystems vorgestellt.
Termin: 19. Mai 2026
Uhrzeit: 10:00–11:30 Uhr
Format:Online-Webinar
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: Webinar: China-Update - GACC-Registrierung für Lebensmittelhersteller
Onlineveranstaltung