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  • 29.07.2025

    CBAM – Ausweitung Warenkreis

    Unternehmen können noch bis zum 26. August ihre Stellungnahme abgeben

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Die CBAM-Verordnung sieht vor, dass es notwendig ist, den Anwendungsbereich zu bewerten und gegebenenfalls eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte vorzuschlagen. Zu dieser Ausweitung führt die EU-Kommission derzeit eine Konsultation durch. Unternehmen können hieran bis 26. August teilnehmen.

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