Die CBAM-Verordnung sieht vor, dass es notwendig ist, den Anwendungsbereich zu bewerten und gegebenenfalls eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte vorzuschlagen. Zu dieser Ausweitung führt die EU-Kommission derzeit eine
Konsultation durch. Unternehmen können hieran bis
26. August teilnehmen.