Stadt/Gemeinde |
Brecht |
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "In der Ai - 3. Änderung" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Ein privater Grundstückseigentümer beabsichtigt eine unbebaute Parzelle im Südwesten des Bebauungsplans „Teilgebiet In der Ai“ – 1. Änderung zu bebauen. Im Hinblick auf eine flexiblere Grundstücksgestaltung, im rückwärtigen Grundstücksbereich, ist vorgesehen, die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Garagen außerhalb der Baugrenzen zu ändern. Weitere Änderungen an den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sind nicht vorgesehen. Die Strom- und Trinkwasserversorgung sowie die Schmutzwasserentsorgung für das Vorhaben sind gewährleistet. Nachteilige Auswirkungen der Vorhabenplanung auf die Siedlungs- und Infrastruktur sind nicht zu erwarten. Die Flächen des Geltungsbereichs der dritten Änderung sind bereits Bestandteil des Baugebiets In der Ai“ und nach diesen Festsetzungen auch bisher einer baulichen Nutzung zugänglich. |
Plandokumente und Informationen |
www.bitburgerland.de |
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29.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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