Stadt/Gemeinde |
Bettingen |
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Liesenberg" - 1. Teilabschnitt - 3. Änderung |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Die Textlichen Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes zum Ausschluss von Nebenanlagen nach §14 Abs. 1 auf Grundlage der BauNVO von 1977 ermöglichen keine Nutzung von PV-Anlagen in den Hangflächen der rückwärtigen Grundstücksteile oder sonstige Nebenanlagen wie Gartenhäuser. Eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauNVO zur Zulässigkeit von Nebenanlagen, die der Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen, wurde ebenfalls nicht festgesetzt. Aufgrund der steigenden Nachfrage der Anwohner im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (§ 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB) und des Klimaschutzes (§1 Abs 5 Satz 2, § 1a Abs. 5 BauGB), kommt die Ortsgemeinde dem Wunsch auf Zulässigkeit von Nebenanlagen für erneuerbare Energien in allen Wohngebieten nach und ändert die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Liesenberg – 1. Teilabschnitt“ dahingehend. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wurde am 07.03.2023 vom Ortsgemeinderat gefasst. Die geänderten Festsetzungen entsprechen den zwischenzeitlich bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigenden Belangen der Nutzung erneuerbarer Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB) und der Versorgung mit Energie, einschließlich der Versorgungssicherheit (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 e BauGB). In diesem Zug soll auch die ausgeschlossene, aber aufgrund der im Verhältnis großen Baugrundstücke sinnvolle, Errichtung von Gartenhäuser und Terrassenüberdachungen im Bebauungsplangebiet gestattet werden. |
Plandokumente und Informationen |
www.bitburgerland.de |
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29.08.2025 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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