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  • Berufskraftfahrerqualifikation

  • Foto: Yannick Lauer
    Standortpolitik

    Yannick Lauer

    Tel.: 0651 9777-922
    lauer@trier.ihk.de

Regelungsinhalte des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes sind insbesondere die Grundqualifikation, die Weiterbildung und das Mindestalter des Fahrpersonals.

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen diese Qualifizierung nachweisen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind.
Die Pflicht zu einer Grundqualifikation besteht für Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und im Güterkraftverkehr ab dem 10. September 2009. Fahrerinnen und Fahrer, die bis zu den genannten Terminen bereits eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, brauchen keine Grundqualifikation zu erwerben. Allerdings sind sie verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine erste Weiterbildung zu absolvieren, die dann alle fünf Jahre zu wiederholen ist.

Bei der Grundqualifikation gibt es zwei Versionen:
  • normale „Grundqualifikation“: erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer ohne Ausbildung
  • „beschleunigte Grundqualifikation“: Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Prüfungstermine beschleunigte Grundqualifikation:
Prüfungstermin* Anmeldeschluss*
26.11.2025 12.11.2025
17.12.2025 03.12.2025
28.01.2026 14.01.2026
25.02.2026 11.02.2026
25.03.2026 11.03.2026
22.04.2026 08.04.2026
28.05.2026 12.05.2026
23.06.2026 10.06.2026
29.07.2026 15.07.2026
26.08.2026 06.08.2026
21.09.2026 07.09.2026
21.10.2026 07.10.2026
25.11.2026 11.11.2026
15.12.2026 01.12.2026
* Unverbindliche Planung – Änderungen jederzeit vorbehalten.
** Ist die maximale Teilnehmerzahl bereits vor dem Anmeldeschluss erreicht, ist eine Anmeldung zu diesem Termin nicht mehr möglich.

Festgesetzte Prüfungstermine werden im Rahmen der Online-Anmeldung angezeigt.

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