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  • Bernkastel-Kues und Zeltingen-Rachtig, Bebauungsplan "Mosel-Ferienpark 3. Änderung (Radweg)"

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Stadt/Gemeinde

Bernkastel-Kues und Zeltingen-Rachtig

Bezeichnung des Plans

"Mosel-Ferienpark 3. Änderung (Radweg)"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Innerhalb der Gemarkung Wehlen (Stadt Bernkastel-Kues) ist eine Wirtschafts- und Radwegeverbindung zwischen dem Kloster Machern und dem Bahnhof Wittlich-Wengerohr geplant. 
Es handelt sich dabei um eine Verlängerung und Verknüpfung bereits bestehender Wege. Zur Herstellung dieser Wegeverbindung soll nun auf der Gemarkung Wehlen zwecks Lückenschluss ein Teilstück von ca. 270 m Länge im Vollausbau hergestellt werden. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Mosel-Ferienpark“ setzt im Bereich des geplanten Lückenschlusses öffentliche Grünfläche fest und ist dementsprechend im Rahmen der 3. Änderung anzupassen. 
Das städtebauliche Gesamtkonzept des Bebauungsplanes „Mosel-Ferienpark“, der in seiner Urfassung aus dem Jahr 1999 stammt, wird von der 3. Änderung nicht berührt. Die im ursprünglichen Bebauungsplan festgelegte Öffentliche Grünfläche bleibt nach wie vor bestehen. Im nordwestlichen Teil des Änderungsbereiches war bereits eine Fuß- und Wirtschaftswegeverbindung vorgesehen. Auch die öffentliche Straßenverkehrsfläche zur Anbindung an die B 50 alt bleibt in der 3. Änderung unverändert. 
Das allgemeine Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Änderungsbereichs, einhergehend mit der Schaffung der  bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau und Lückenschluss des Radweges – insbesondere im südöstlichen Teil des Änderungsbereiches. Es besteht in der Folge ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Da die Grundzüge der Planung durch die vorgenannten Änderungen nicht berührt werden, kann diese Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

20.10.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Henry Erbel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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