- Für bestimmte Lebensmittel und andere landwirtschaftliche Produkte mit Ursprung in Russland oder Belarus wird ab 20. Juli 2025 ein Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent erhoben.
- Für bestimmte Düngemittel mit Ursprung in Russland oder Belarus wird ein gestaffelter gewichtsbezogener Zusatzzoll erhoben. Die Staffelung erfolgt jahresweise, beginnend mit 40 Euro/Tonne am 1. Juli 2025 bis zu 430 Euro/Tonne ab 1. Juli 2028. Zugleich wurden jährliche Kontingente festgelegt. Werden diese mengenmäßigen Beschränkungen erreicht, greift für alle weiteren Importe im jeweiligen Kalenderjahr der höchste festgelegte Zusatzzoll.
International
Gudrun Wewering
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