Ab dem 04.12.2021 gilt bundesweit im Einzelhandel unabhängig von der Inzidenz die 2G-Regel. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.
Der DIHK hat eine
Vorlage (PDF-Datei · 123 KB) als Aushang (2G-Hinweis für Kunden) erstellt, die Sie gerne für ihr Geschäft nutzen können.
Weitere Informationen zu den neuen Corona-Regelungen in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier.
Standortpolitik
Stefan Rommelfanger
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