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Ausbildereignungsprüfung
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Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt sechs Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. Das Anmeldeportal schließt automatisch, sobald alle Prüfungsplätze belegt sind. Der schriftliche Prüfungstermin findet immer an jedem ersten Dienstag eines Monats statt. Der Monat Januar ist hiervon ausgenommen.
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Allgemeines
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilderprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung (§§ 29 f. BBiG (PDF-Datei)). Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder*innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
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Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin Ihre fristgerechte Online - Anmeldung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.
Anmeldeschluss: Anmeldeschluss ist sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil
Personen mit Abschlüssen der IHK-Fortbildungsprüfungen (Bankfachwirt*in, Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation, Fachwirt*in für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, Fachwirt*in für Versicherungen und Finanzen, Fachwirt*in für Logistiksysteme, Fachwirt*in für Einkauf, Industriefachwirt*in, Handelsfachwirt*in, Tourismusfachwirt*in, Technische*r Fachwirt*in, Veranstaltungsfachwirt*in, Versicherungsfachwirt*in, Verkehrsfachwirt*in, Wirtschaftsfachwirt*in) können gemäß deren Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.
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Informationen zur Prüfung
Prüfungsinhalte
Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) (PDF-Datei) enthält gemäß § 2 (PDF-Datei) vier Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen.
Prüfungsgliederung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die beide bestanden werden müssen. (§ 4 Abs. 1 AEVO (PDF-Datei))
- Schriftlicher Prüfungsteil: Bearbeitung fallbezogener Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung (§ 4 Abs. 2 AEVO (PDF-Datei))
- Praktischer Prüfungsteil: Präsentation einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch oder praktische Durchführung einer Ausbildungssituation sowie einem Fachgespräch (§ 4 Abs. 3 AEVO (PDF-Datei))
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Prüfungsablauf
Prüfungsinhalt Dauer Schriftlicher Prüfungsteil max. 3 Stunden Praktischer Prüfungsteil max. 30 Minuten
(15 Minuten Durchführung/Präsentation und 15 Minuten Fachgespräch)
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Bestehenseregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt wurden. ( § 4 Abs. 1 AEVO (PDF-Datei ))
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Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 Euro gemäß des Gebührenverzeichnis der IHK Trier. Bei Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil beträgt die Prüfungsgebühr 75,00 Euro.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte/erstellte Aufgaben erhoben.
Das Gebührenverzeichnis können Sie unter folgendem Link einsehen: IHK Trier - IHK-Beitrag, Entgelt und Gebühren.