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IHK Trier


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  • Anerkennungsberatung

    Anerkennungsberatung ausländischer Berufsabschlüsse im Bereich Industrie, Handel und Dienstleistungen

  • Foto: Hanna van de Braak
    Ausbildung

    Hanna van de Braak

    Tel.: 0651 9777-360
    Fax: 0651 9777-305
    vandebraak@trier.ihk.de

    Foto: Larson Arend
    Ausbildung

    Larson Arend

    Tel.: 0651 9777-362
    Fax: 0651 9777-305
    arend@trier.ihk.de

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben und benötigen in Deutschland eine Anerkennung? Sie wollen eine Fachkraft im Anerkennungsverfahren unterstützen? Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche und kostenfreie Beratung zur Verfügung.

In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.

Sie sind sich nicht sicher, ob die IHK FOSA die für Sie zuständige Institution ist? Nutzen Sie den Anerkennungsfinder auf www.anerkennung-in-deutschland.de 

  • Unser Beratungsservice

    Bevor Sie Ihren Antrag auf Gleichwertigkeit (Anerkennung) stellen, können Sie sich kostenfrei bei der IHK Trier, Frau Hanna van de Braak, beraten lassen. Im Rahmen unserer Erstberatung werden folgende Themen abgedeckt:

    • Prüfung der Zuständigkeit
    • Festlegung des möglichen deutschen Referenzberufes
    • Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare
    • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen
    • Informationen zu Kosten, Ablauf und Dauer des Verfahrens
    • Beratung zum Anerkennungszuschuss

    Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz im Rahmen unserer Anerkennungsberatung.
  • Welche Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung?

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie und übersetzt von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer im In- oder Ausland
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung in Farbkopie sowie übersetzt von einem öffentlichen bestellten oder beeidigten Übersetzer im In- oder Ausland
    • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie und übersetzt von einem bestellten oder beeidigten Übersetzer im In-oder Ausland
    • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
    • Lebenslauf
    • Ggf. Nachweis der Erwerbsabsicht
    • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie

      Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Was kostet das Verfahren? Gibt es Fördermöglichkeiten ?

    Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 600 Euro. Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach dem Aufwand des Verfahrens. Kosten für die Übersetzungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zusätzlich können bei fehlenden Nachweisen Kosten für eine Qualifikationsanalyse (§14 BQFG) anfallen.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei der Finanzierung des Anerkennungsverfahrens zu erhalten. Eine Übersicht dazu finden Sie auf der Webseite der IHK FOSA.

  • Wie lange dauert das Verfahren?

    Das Verfahren muss nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Im beschleunigten Verfahren verkürzt sich die Bearbeitungsdauer auf maximal zwei Monate.

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