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IHK Trier


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  • Alsdorf, Bebauungsplan Teilgebiet "Aufm Petersjunk" (Sondergebiet Photovoltaik)

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    Wilfried Ebel

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Stadt/Gemeinde

Alsdorf

Bezeichnung des Plans

"Aufm Petersjunk" (Sondergebiet Photovoltaik)

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die WES Green GmbH, Europa-Allee 6, 54343 Föhren beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage (Solarpark/Freiflächenanlagen) auf der Gemarkung Alsdorf, Verbandsgemeinde Südeifel.
Bei der Fläche handelt es sich um eine landwirtschafliche Nutzflächen (ausschließlich Grünland).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der (Alt-) VG-Irrel sind die Flächen nicht als Sonderbauflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird daher in einem
Parallelverfahren geändert.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind im Außenbereich nach § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 8 nur in einem 200 m Korridor längs von Autobahnen oder Schienenwegen des überregionalen
Netzes sowie gem. Nr. 9 zu oben genanntem Paragrafen als Agri-PV-Anlage im räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb und einem Flächenumfang von max. 2,5 ha zulässig (Privilegierung). Im vorliegenden Fall greift eine Privilegierung nicht. Daher ist die Voraussetzung für die Errichtung der erdgebundenen
Photovoltaikanlagen (Solarparks) auf den vorgesehenen Flächen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 BauNVO und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2
BauNVO.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

12.11.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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