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Onlineveranstaltung
  • Aktuelles zum Nachtragsmanagement. Nachträge mit tatsächlich erforderlichen Kosten berechnen

  • Foto: Dagmar Lübeck
    Extern

    Dagmar Lübeck

    Tel.: (06 51) 9 75 67-16
    luebeck@eic-trier.de

Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen zu Nachtragsberechnungen getroffen und damit das Nachtragsrecht bei VOB/B-Verträgen auf vollständig neue, bisher unbekannte Grundlagen gestellt. Seitdem befindet sich die Fortschreibung der Urkalkulation bei der Berechnung von Nachträgen in einem Auflösungsprozess. Ebenso gibt es eine Reihe von oberlandesgerichtlichen Urteilen zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen. Jeder Baupraktiker muss, um seine Bauverträge weiter erfolgreich abwickeln zu können, die aktuellen Nachtragsregeln kennen und wissen, wie er sie anwendet. In besonderem Maße gilt dies für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge.

Das Webinar verschafft einen umfassenden und verständlichen Überblick über die aktuelle Rechtslage des deutschen Nachtragsrechts im Hinblick auf Leistungsabweichungen. Darüber hinaus werden die Neuerungen bei Bauzeitunterbrechungen und -verzögerungen behandelt. Abgerundet wird das Programm durch Berechnungsbeispiele, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung der „tatsächlich erforderlichen Kosten“. 

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