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  • 05.02.2026

    Ägypten – Hinweise der Kommission

    Vermerk "REVISED RULES" auf Ursprungserklärungen und EUR.1 bei der Ausfuhr zur Sicherung der Zollpräferenz

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    wewering@trier.ihk.de

Nach einer Mitteilung der EU Kommission wendet Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren das revidierte Regionale Übereinkommen auf Grundlage befristeter nationaler Maßnahmen an. Ziel ist es, eine Unterbrechung der Kumulierung zu vermeiden.

Für Ausfuhren aus der Europäischen Union verlangen die ägyptischen Behörden daher, dass Ursprungsnachweise ausdrücklich den Vermerk „REVISED RULES“ enthalten. Die Europäische Kommission empfiehlt, diesen Hinweis in allen für Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweisen aufzunehmen, um eine Zollpräferenzbehandlung zu erhalten.

Wurden Ursprungsnachweise ohne diesen Vermerk bereits abgelehnt, können sie nachträglich mit der Angabe „REVISED RULES“ ausgestellt werden. Diese werden von den ägyptischen Behörden gemäß den geltenden befristeten Maßnahmen akzeptiert.

Darüber hinaus bestätigte Ägypten die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, sofern Ägypten das Bestimmungsland ist. Ursprungsnachweise, die in Ägypten für Ausfuhren in die EU ausgestellt werden, enthalten weiterhin den Vermerk „TRANSITIONAL RULES“.

Achtung: Nach uns vorliegenden Informationen scheint Marokko diesen Vermerk ebenfalls ergänzend auf Ursprungsnachweisen zu verlangen.

Weitere Informationen unter https://www.zoll.de.

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