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IHK Trier


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  • Aach, Bebauungsplan "Auf der Olk" Sondergebiet Photovoltaik

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Stadt/Gemeinde

Aach

Bezeichnung des Plans

"Auf der Olk" (Sondergebiet Photovoltaik)

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die „WES Green GmbH“ beabsichtigt die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Ortsgemeinde Aach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt rund 0,4 km östlich der Ortslage Aach. Insgesamt umfasst das Vorhaben eine Flächengröße von rund 21,13 ha.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen. Die Fotomodule beginnen etwa 0,80 m über dem Boden und haben eine Gesamthöhe von max. 3,5 m über Gelände. Für die Unterbringung der technischen Infrastruktur (Trafostation) können kleine Standardcontainer mit einer maximalen Höhe von ebenfalls 3,5 m aufgestellt werden oder sog. Stringwechselrichter an den einzelnen Modulreihen angebracht werden. Um auf Angebot und Nachfrage im Stromnetz reagieren zu können, ist zu erwarten, dass die PV-FFA in Zukunft mit einem Stromspeicher nachgerüstet wird. Welcher Art dieser Speicher ist und welche baulichen Auswirkungen sich daraus ergeben, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die unversiegelten Flächen sollen als Grünland entwickelt/erhalten und mit Schafen beweidet oder gemäht/gemulcht werden. Das Gelände wird eingezäunt. Dort, wo keine äußere abschirmende Kulisse durch Bäume und Sträucher vorhanden ist, ist die Anpflanzung eines Gehölzstreifens vorgesehen.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

19.11.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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