25.01.2023
APS - Aussetzung der Zollpräferenzen
Die Aussetzung gilt seit 1. Januar 2023 für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia.
Die Aussetzung gilt seit 1. Januar 2023 für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia.
Erklärung zum Ursprung für Mehrfachsendungen werden nun auch anerkannt, wenn Beginn der Geltungsdauer vor Datum der Ausfertigung liegt
Übertragung der Zuständigkeit vom Bundesverwaltungsamt auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Der Anwendungsbereich soll Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff sowie einige Vorprodukte und eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte umfassen
Für EU-Ausführer wurde das System "Ermächtigten Ausführer" durch das System "Registrierten Ausführer" seit dem 1. Januar 2023 ersetzt.