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IHK Trier


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  • 16.01.2023

    Deutschland - Änderung der Zuständigkeit für Endbeglaubigungen und Apostillen

    Übertragung der Zuständigkeit vom Bundesverwaltungsamt auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Für die Legalisierung deutscher öffentlicher Urkunden (z.B. Ursprungszeugnisse) durch ausländische Konsulate kann zuvor eine sogenannte „Endbeglaubigung“ erforderlich sein. Seit dem 1. Januar ist die Zuständigkeit für solche Endbeglaubigungen (und Apostillen) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel übertragen worden.

Die Änderung der entsprechenden Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 vom 06.12.2022 veröffentlicht

BVA und BfAA haben gegenüber dem DIHK bestätigt, dass:
  • die Gebühren nicht geändert wurden,
  • die Unterschriftsproben der IHK-Mitarbeiter*innen beim BfAA bereits hinterlegt sind,
  • die ausländischen Konsulate in Deutschland vom Bundesinnenministerium bzw. vom Auswärtigen Amt über den Wechsel der Zuständigkeit informiert wurden

Informationen zum genauen Verfahrensablauf der Antragstellung hat das BfAA unter www.bfaa.diplo.de veröffentlicht.

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