Die Änderung der entsprechenden Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 vom 06.12.2022 veröffentlicht
BVA und BfAA haben gegenüber dem DIHK bestätigt, dass:
- die Gebühren nicht geändert wurden,
- die Unterschriftsproben der IHK-Mitarbeiter*innen beim BfAA bereits hinterlegt sind,
- die ausländischen Konsulate in Deutschland vom Bundesinnenministerium bzw. vom Auswärtigen Amt über den Wechsel der Zuständigkeit informiert wurden
Informationen zum genauen Verfahrensablauf der Antragstellung hat das BfAA unter www.bfaa.diplo.de veröffentlicht.