Für EU-Ausführer wurde das System der "ermächtigten Ausführer" durch das System der "registrierten Ausführer" ersetzt. Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur seit 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden.
Um den Übergang zu erleichtern, sieht der Beschluss einen Übergangszeitraum vor, durch den sichergestellt wird, dass die Zollbehörden Singapurs Ursprungserklärungen, die von in der EU ermächtigten Ausführern ausgefertigt wurden, weiterhin bis zum 31. März 2023 akzeptieren.
Weitere Informationen unter www.zoll.de.
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