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  • 03.01.2023

    Singapur - Warenursprung und Präferenzen

    Für EU-Ausführer wurde das System "Ermächtigten Ausführer" durch das System "Registrierten Ausführer" seit dem 1. Januar 2023 ersetzt.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Für EU-Ausführer wurde das System der "ermächtigten Ausführer" durch das System der "registrierten Ausführer" ersetzt. Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur seit 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden.

Um den Übergang zu erleichtern, sieht der Beschluss einen Übergangszeitraum vor, durch den sichergestellt wird, dass die Zollbehörden Singapurs Ursprungserklärungen, die von in der EU ermächtigten Ausführern ausgefertigt wurden, weiterhin bis zum 31. März 2023 akzeptieren.

Weitere Informationen unter www.zoll.de.

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