Die Generalzolldirektion hat das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2023 veröffentlicht. Auf über 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren. Es ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden. Eine Kurzübersicht der Änderungen ist in den Vorbemerkdungen zusammengefasst.