27.12.2021
VK - Neuerungen im Güterverehr mit der EU ab dem 1. Januar 2022
Registrierung im Goods Vehice Movement Service (GVMS) erforderlich
Registrierung im Goods Vehice Movement Service (GVMS) erforderlich
Frist zur Ungültigkeitserklärung durch den Zoll wird bei fehlender Ausgangsbestätigung in Frankreich auf 360 Tage angehoben.
Dokumente können nun auch elektronisch ausgestellt werden
"EU" ab 01.01.2022 nicht länger zulässig
Neue Fassung ersetzt Merkblatt mit Stand Mai 2021 zum 1. Januar 2022
Berater- und Beraterinnentage für kleine und mittelständische Unternehmen
Inkrafttreten voraussichtlich Anfang Januar 2022
Britische Regierung veröffentlicht neuen Zeitplan