Die deutsche Zollverwaltung informiert mit ATLAS-Meldung 0255/2021 über das erhöhte Aufkommen fehlender Ausgangsbestätigungen bei Ausgangszollstellen in Frankreich mit der Bestimmung Großbritannien. Unerledigte Ausfuhrvorgänge laufen 90 Tage nach der Überlassung in das Ausfuhrverfahren in das Nachforschungsersuchen.
Im April 2020 wurde zuletzt die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren von 150 auf 360 Tage angehoben. Um eine Ausgangsbestätigung durch Kontrollergebnisnachricht der Ausgangszollstelle oder durch Alternativnachweis des Beteiligten weiterhin zu ermöglichen, wird die Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren temporär von 360 auf 500 Tage angehoben.
International
Gudrun Wewering
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