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  • 20.12.2021

    Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen neu veröffentlicht

    Neue Fassung ersetzt Merkblatt mit Stand Mai 2021 zum 1. Januar 2022

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die Generalzolldirektion veröffentlichte am 17. Dezember das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen in der Ausgabe 2022. Auf über 200 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen der Meldungen.

Gemäß den Vorbemerkungen wurden zum 6. März 2021 die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Dabei wurden bereits die Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt, die am 23. Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (siehe Titel I Abs. 21 Nr. 1). Die Anforderungen der Anhänge B UZK-DA/UZK-IA werden in einem fortlaufenden Prozess evaluiert.

Weitere Aktualisierungen:

  • Die Abschnitte I und II des Titels II wurden in der Ausgabe 2021 neugefasst.
  • Der Titel II Abschnitt III wird noch bis zur Anpassung der nationalen Einfuhrsysteme an den UZK in der bisherigen Struktur belassen, weil weiterhin die Datenanforderungen nach Anhang 9 Anlage C1 UZK-TDA gelten.
  • Umgesetzt gemäß Anhang B UZK-DA wurde jedoch bereits das Datenelement „zusätzlicher steuerlicher Verweis“ (siehe Titel II Abschnitt III Kapitel 2).
Des Weiteren erfolgten insbesondere Anpassungen aufgrund neuer außenhandelsstatistischer Regelungen wie auch die Änderung der Codes für die Art des Geschäfts im Anhang 3.


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