Gemäß den Vorbemerkungen wurden zum 6. März 2021 die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Dabei wurden bereits die Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt, die am 23. Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (siehe Titel I Abs. 21 Nr. 1). Die Anforderungen der Anhänge B UZK-DA/UZK-IA werden in einem fortlaufenden Prozess evaluiert.
Weitere Aktualisierungen:
- Die Abschnitte I und II des Titels II wurden in der Ausgabe 2021 neugefasst.
- Der Titel II Abschnitt III wird noch bis zur Anpassung der nationalen Einfuhrsysteme an den UZK in der bisherigen Struktur belassen, weil weiterhin die Datenanforderungen nach Anhang 9 Anlage C1 UZK-TDA gelten.
- Umgesetzt gemäß Anhang B UZK-DA wurde jedoch bereits das Datenelement „zusätzlicher steuerlicher Verweis“ (siehe Titel II Abschnitt III Kapitel 2).