Der überarbeitete Zeitplan sieht derzeit die Einführung folgender Maßnahmen vor:
1.1.2022: Vollständige Zollanmeldungen und Kontrollen
1.1.2022: Voranmeldung von Waren, die veterinär- oder pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen (SPS-Waren)
1.7.2022: Sicherheitserklärungen (ESumA) für Einfuhren
1.7.2022: Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:
- alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
- alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
- sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
- alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs
1.7.2022: Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)
1.7.2022: Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren finden an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Ausnahmen siehe BOM-Dokument S. 9.).
1.9.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte
1.11.2022: Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.