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  • 14.02.2022

    Überbrückungshilfen werden bis Ende Juni verlängert

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

    Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
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Die Überbrückungshilfe IV wird als zentrales Corona-Hilfsinstrument bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Neben den Überbrückungshilfen wird die Bezugsdauer und die Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert.

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