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  • 19.05.2023

    Wein: EU-Förderperiode 2023-2027

    Jährlich 22 Millionen Euro Förderung für Programme im Weinsektor

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium informiert, dass ab dem Jahr 2023 die Fördermaßnahmen des Nationalen Stützungsprogramms im Weinsektor zusammen mit allen anderen Interventionen für die Landwirtschaft in den deutschen GAP-Strategieplan überführt werden. Der Maßnahmenkatalog im Weinsektor mit den Maßnahmen Unterstützung von Investitionsmaßnahmen, Umstrukturierung von Rebflächen, Ernteversicherung und Informationsmaßnahmen bleibt dabei prinzipiell unverändert. In der Summe stehen für diese Programme in der EU-Förderperiode 2023 – 2027 jährlich rund 22 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Wechsel vom Nationalen Stützungsprogramm in den neuen Rechtsrahmen stellt Rheinland-Pfalz dennoch vor Herausforderungen. Die EU hat im GAP-Strategieplan ein deutlich höheres Ambitionsniveau hinsichtlich der Umwelt- und Klimaziele festgeschrieben. Für den Weinsektor bedeutet das, dass künftig fünf Prozent des Gesamtbudgets, also jährlich 1,1 Millionen Euro, für ressourcenschonende Maßnahmen zugunsten von Klima- und Umweltschutz verausgabt werden müssen. Dafür kommen im Weinsektor lediglich Maßnahmen in der Umstrukturierung und Investitionsförderung in Frage. Bei beiden Förderprogrammen wurden daher Teilinterventionen, die zur Erreichung des Umweltziels priorisiert werden, eingeführt.

Das Budget und dessen Verteilung auf die einzelnen Maßnahmen unterliegen in den kommenden Jahren darüber hinaus weiteren Vorgaben. Neben den geforderten Ausgaben für Umweltleistungen müssen alle Zahlungsverpflichtungen aus der vorangegangenen Förderperiode bis spätestens 15. Oktober 2025 erfüllt werden. Insbesondere Bewilligungen in der Investitionsförderung, für die die Antragsteller den Verwendungsnachweis bisher noch nicht vorgelegt haben, belasten das Budget der kommenden Jahre mit einem zweistelligen Millionenbetrag in erheblichem Umfang. Zudem verursachen komplizierte Übergangsbestimmungen der EU hier ein gewisses Risiko für die Antragsteller und einen hohen zusätzlichen Kontrollaufwand für die Bewilligungsstellen. Auszahlungen dürfen ab dem Haushaltsjahr 2024 für „alte“ Anträge nur erfolgen, sofern bereits zum 15.10.2023 mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben getätigt und die Maßnahme bis 15.10.2025 komplett fertiggestellt sind. Antragsteller wurden über diese unbedingt einzuhaltenden Regeln durch entsprechende Änderungsbescheide informiert.

All dies macht in der neuen Förderperiode Anpassungen hinsichtlich der Fördersätze bei den einzelnen Programmen notwendig. So erhalten Antragsteller für Investitionen in besonders ressourcenschonende Techniken im Weinkeller einen um 5 Prozent höheren Zuschuss.
Auch die Pflanzung von Pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, die Umstrukturierung in Handarbeitssteillagen oder die Querterrassierung gelten als Umwelt- und Klimaleistung. Die Umstellung von Rebflächen in Flachlagen und extensiv bewirtschafteten Anlagen werden künftig mit 7.500 € pro Hektar unterstützt. Lediglich die Pflanzung von PIWIS in der Flachlage wird höher - mit 10.000 € pro Hektar - gefördert und ist als separate Maßnahme zu beantragen. Damit liegt die Unterstützung in Rheinland-Pfalz in etwa auf dem Niveau in anderen Bundesländern.
Die in Rheinland-Pfalz angebotene Unterstützung von Ernteversicherungen im Weinsektor wird im Jahr 2023 auf 50 %, maximal 180 € pro Hektar festgelegt. Der trotz der notwendigen Senkung attraktive Fördersatz soll ein positives Signal für dieses wichtige Instrument der Risikovorsorge setzen.

Alle Fördermaßnahmen im Überblick:https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung

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