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Präsenzveranstaltung
  • Warenursprung und Präferenzen

    Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher Sicht

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ware zollfrei oder zumindest zollvergünstigt in das jeweilige Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z. B. Schweiz, Japan, Kanada, Südkorea, Vietnam, Singapur).

Die zur Zollbefreiung/Zollermäßigung erforderlichen Nachweisdokumente (EUR.1, EUR.MED Ursprungserklärung...) können jedoch nur bei Einhaltung der in den Abkommen festgehaltenen Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese warenspezifischen Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat zudem extrem unterschiedlich. Gleiches gilt für den Import von Waren aus Abkommensländern. Aber auch bei Lieferungen innerhalb der EU kann das Präferenzrecht eine Rolle spielen, denn oftmals werden Unternehmen aufgefordert, Präferenznachweise in Form von Lieferantenerklärungen korrekt auszustellen oder müssen diese beim Empfang auf Richtigkeit überprüfen.

Programm:

Tag 1 / Ursprungsregeln, Präferenzabkommen, Präferenznachweise


Präferenzieller Warenursprung

  • Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
  • Kumulationszonen (EU, EFTA, TR)
  • Anwendung der Ursprungsregeln (vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
  • Präferenznachweise (EUR.1, EUR.MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung, A.TR, Lieferantenerklärungen)

Nichtpräferenzieller Ursprung

  • Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
  • Ursprungszeugnis und Vorbelege

Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
  • "Made in..." Warenmarkierung
    Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK

Praktische Fallstudien und Sonderfälle



Tag 2 / Besonderheiten, Lieferantenerklärungen, komplexere Fälle


Besonderheiten im präferenziellen Warenursprung

  • Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z. B. Großbritannien und Japan)
  • Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeeer-Präferenzregeln)
  • Kumulierungsregeln
  • Territoriale Auflagen
  • Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
  • (Langzeit-)Lieferantenerklärungen mit/ohne Präferenzursprung

Vereinfachungsmöglichkeiten (Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer)

  • Ermächtigter Ausführer (EA)
  • Arbeits- und Organisationsanweisung
  • Verantwortliche Personen
  • Registrierte Ausführer (REX)

Vertiefende Fallstudien


Achtung: Die Teilnahme an unseren Seminaren kann über das Förderprogramm "Betriebliche Weiterbildung" des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Weitere Informationen unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/.


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