Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ware zollfrei oder zumindest zollvergünstigt in das jeweilige Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z. B. Schweiz, Japan, Kanada, Südkorea, Vietnam, Singapur).
Die zur Zollbefreiung/Zollermäßigung erforderlichen Nachweisdokumente (EUR.1, EUR.MED Ursprungserklärung...) können jedoch nur bei Einhaltung der in den Abkommen festgehaltenen Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese warenspezifischen Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat zudem extrem unterschiedlich. Gleiches gilt für den Import von Waren aus Abkommensländern. Aber auch bei Lieferungen innerhalb der EU kann das Präferenzrecht eine Rolle spielen, denn oftmals werden Unternehmen aufgefordert, Präferenznachweise in Form von Lieferantenerklärungen korrekt auszustellen oder müssen diese beim Empfang auf Richtigkeit überprüfen.
Programm:
Tag 1 / Ursprungsregeln, Präferenzabkommen, Präferenznachweise
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Kumulationszonen (EU, EFTA, TR)
- Anwendung der Ursprungsregeln (vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
- Präferenznachweise (EUR.1, EUR.MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung, A.TR, Lieferantenerklärungen)
Nichtpräferenzieller Ursprung
- Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
- "Made in..." Warenmarkierung
Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Praktische Fallstudien und Sonderfälle
Tag 2 / Besonderheiten, Lieferantenerklärungen, komplexere Fälle
Besonderheiten im präferenziellen Warenursprung
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z. B. Großbritannien und Japan)
- Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln
- Territoriale Auflagen
- Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-)Lieferantenerklärungen mit/ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten (Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer)
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierte Ausführer (REX)
Vertiefende Fallstudien
Achtung: Die Teilnahme an unseren Seminaren kann über das Förderprogramm "Betriebliche Weiterbildung" des Landes Rheinland-Pfalz gefördert werden. Weitere Informationen unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/.