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Präsenzveranstaltung
  • Warenursprung und Präferenzen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ware zollfrei oder zumindest zollvergünstigt in das jeweilige Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z. B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Vietnam).

Die zur Zollbefreiung/Zollermäßigung erforderlichen Nachweisdokumente (EUR.1, EUR.MED Ursprungserklärung...) können jedoch nur bei Einhaltung der in den Abkommen festgehaltenen Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese warenspezifischen Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat zudem extrem unterschiedlich. Gleiches gilt für den Import von Waren aus Abkommensländern. Aber auch bei Lieferungen innerhalb der EU kann das Präferenzrecht eine Rolle spielen, denn oftmals werden Unternehmen aufgefordert, Präferenznachweise in Form von Lieferantenerklärungen korrekt auszustellen oder müssen diese beim Empfang auf Richtigkeit überprüfen.

Programm:

Tag 1 / Ursprungsregeln, Präferenzabkommen, Präferenznachweise

Präferenzieller Warenursprung

  • Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
    -Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, Türkei)
    -Sonstige Präferenzabkommen der EU
  • Feststellung und Dokumentation der Ursprungseigenschaft
  • Präferenznachweise (EUR.1, EUR.MED, Ursprungserklärung auf der Rechnung, A.TR, Lieferantenerklärungen)

Andere ursprungsrelevante Bereiche

  • Handelspolitischer Ursprung (Ursprungszeugnis)
    -Ursprungskriterien gemäß UZK
  • Wettbewerbsrechtlicher Ursprung (Made in …)
    -Einschlägige Vorschriften und praktische Beispiele

Praktische Fallstudien und Sonderfälle

Tag 2 / Besonderheiten, Lieferantenerklärungen, komplexere Fälle

Besonderheiten im präferenziellen Warenursprung

  • Euro-Med Kumulationszone (EUR.1 oder EUR.MED?)
  • Abweichende Regelungen verschiedener Abkommen
  • Territoriale Auflagen
  • Kumulierungsbestimmungen (bilateral, diagonal, etc.)

Lieferantenerklärungen mit und ohne Präferenzursprung

  • Sorgfaltspflichten bei der Ausstellung
  • Bestimmung und Nachweis des korrekten Länderkreises und Kumulationsvermerks
  • Auskunftsblatt INF.4

Vereinfachungsmöglichkeiten (Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer)

Vertiefende Fallstudien

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