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IHK Trier


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Freie Plätze auf Anfrage
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Präsenzveranstaltung
  • BEWACHUNGSGEWERBE: 40-STÜNDIGE UNTERRICHTUNG FÜR WACHPERSONAL

    Teilnehmerbegrenzung: 20 Personen

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    Fax: 0651 9777-505
    fisch@trier.ihk.de

    Foto: Sonja Wagener
    Innovation, Umwelt, Energie

    Sonja Wagener

    Tel.: 0651 9777-502
    Fax: 0651 9777-505
    wagener@trier.ihk.de

Wer gewerbsmäßig Bewachungstätigkeiten anbietet oder als Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe tätig ist, muss seit Dezember 2016 die neue Rechtslage beachten.

Das gilt nicht nur für Personen, die folgende Tätigkeiten in eigener Person ausüben möchten und somit eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen müssten:

  • Ein Gewerbe anmelden
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Auch alle anderen Bewachungstätigkeiten wie beispielsweise Werttransporte, Objekt- und Veranstaltungsschutz oder auch Personenschützer dürfen nach wie vor nur mit IHK-Unterrichtungsnachweis ausgeübt werden.

Die IHK Trier bietet regelmäßig sowohl die erforderlichen Unterrichtungsverfahren  als auch die Sachkundeprüfungen für Wachpersonal an.

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