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Motiv: Aus einem Paket mit einem aufgedruckten Bundesadler quellen 500-Euro-Scheine heraus. (Foto: Dan Race - stock.adobe.com)
(Foto: Dan Race - stock.adobe.com)
  • 26.10.2020

    Überbrückungshilfe II gestartet

  • Foto: Raimund Fisch
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Raimund Fisch

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Die Bundesregierung hat eine Fortsetzung ihres Überbrückungshilfeprogramms gestartet. Die jetzt beantragbare Überbrückungshilfe II knüpft an die erste Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August an. Diese Hilfe wurde insgesamt 140 000-mal beantragt. Bewilligt wurden Zuschüsse in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. In der Haushaltsplanung des Bundes stehen für die Überbrückungshilfen insgesamt knapp 25 Milliarden Euro zur Verfügung. Vorgesehen sind für den Zeitraum September bis Dezember weiterhin nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, allerdings jetzt zu deutlich erweiterten Konditionen.

Ziel der Bundesregierung ist es, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, zu unterstützen. Es soll Betrieben und Soloselbständigen durch die Krise geholfen werden, die wegen starker Umsatzeinbrüche ihre Fixkosten derzeit nicht tragen können. Allen voran denjenigen, deren Geschäfte durch aktuelle behördliche Auflagen gehemmt sind. Reisebüros, Hotels, Gastronomen, Messebauer und Kulturschaffende stehen so etwa im Mittelpunkt. Diese Betriebe und Soloselbstständigen benötigen dringend Liquidität, um laufende Kosten schultern zu können.

Was hat sich im Vergleich zum ersten Programm geändert? Der Zugang zu den Hilfen ist nunmehr für deutlich mehr Unternehmen möglich, weil bereits alle Unternehmen antragsberechtigt sind, die 2020 im Vergleich zu 2019 Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt im Zeitraum von April bis August verzeichnet haben. Zuvor lag die Grenze bei einem Umsatzeinbruch von 40 Prozent. Ebenfalls unterstützt werden Betriebe, deren Umsätze an zwei aufeinander folgenden Monaten in diesem Zeitraum um mehr als 50 Prozent zurückgegangen sind.
Zudem werden die Zuschüsse teilweise erhöht, denn die Hilfe wird jetzt ohne KMU-Deckelung gewährt. Bei der Überbrückungshilfe I hatte der Maximalbetrag für Unternehmen bis fünf Mitarbeitenden noch 9000 Euro betragen, für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden 15 000 Euro. Jetzt beträgt der maximale Zuschussbetrag für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe 50 000 Euro pro Monat.
Auch die Förderbeträge wurden erhöht: Betrieben mit mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch werden nun 90 Prozent ihrer Fixkosten erstattet; zwischen 50 und 70 Prozent Umsatzeinbruch werden 60 Prozent der Fixkosten berücksichtigt. Das sind jeweils 10 Prozentpunkte mehr als im ersten Paket. Mit einer 40-prozentigen Erstattung ihrer Fixkosten können ab jetzt Betriebe rechnen, die mehr als 30 Prozent Einbußen verzeichnen. Die Personalkostenpauschale wird ebenfalls angehoben: Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden jetzt pauschal mit 20 Prozent – statt bisher 10 Prozent – der Fixkosten berücksichtigt.
Neues gibt es auch zur Schlussabrechnung: Unternehmen müssen weiterhin zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen, können jetzt aber auch Nachzahlungen erhalten.

Die Anträge können ab sofort in einem vollständig digitalisierten Verfahren über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt werden – wie bisher allerdings ausschließlich von „prüfenden Dritten“, also etwa Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder auch vereidigten Buchprüfern. Das Ministerium hält unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de alle Informationen und Formulare zum Programm bereit. Antragsbearbeitung und Auszahlungen erfolgen auch bei der Überbrückungshilfe II über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Wer sich nicht sicher ist, ob sie oder er berechtigt ist, kann mit dem IHK-Überbrückungshilferechner unter www.ihk.de/corona/ueberbrueckungshilfe unverbindlich einen Vorab-Check machen.

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