Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Zahlreiche Grenzpendler arbeiten jedoch nicht nur für ihren Luxemburger Arbeitgeber im Großherzogtum, sondern haben auch Arbeitseinsätze in Deutschland oder anderen Ländern. Zudem arbeiten auch nach der Pandemie weiterhin viele Grenzpendler zumindest tageweise im Home Office. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen mit Anpassungen im DBA Deutschland-Luxemburg und einer opt-in-Möglichkeit im Bereich der Sozialversicherung für Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten, reagiert. Für den korrekten Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen sich Arbeitgeber, die Grenzpendler beschäftigen, mit den einschlägigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen vertraut machen und aktuelle Gesetzesänderungen unbedingt im Blick behalten.
Die Veranstaltung verschafft einen praxisnahen Überblick über die aktuellen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben, die für Grenzpendler relevant sind, und verdeutlicht die Inhalte anhand von praktischen Anwendungsbeispielen.
Extern
Christina Grewe
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