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IHK Trier


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  • 05.03.2024

    Starten wir ins Wahljahr 2024!

    Sie bestimmen im Herbst, welche Unternehmerinnen und Unternehmer Sie künftig in der IHK-Vollversammlung vertreten.

  • Foto: Jennifer Schöpf-Holweck
    Recht und Organisation

    Jennifer Schöpf-Holweck

    Tel.: 0651 9777-601
    Fax: 0651 9777-605
    schoepf-holweck@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 05.03.2024 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Es wird spannend! Sie, die 30.000 IHK-Betriebe in der Region Trier, können ab Ende August bis Ende September die Mitglieder der IHK-Vollversammlung für die kommenden fünf Jahre wählen – postalisch oder online!

Sie ärgern sich? Über schlechte Verkehrsanbindungen und kaputte Straßen? Über Bürokratie, fehlende Gewerbeflächen und steigende Energiekosten? Kurz: Über Hürden, die Ihrer Arbeit im Weg stehen, Ihnen Zeit und Geld rauben? Dann geht es Ihnen wie unzähligen Unternehmern in der Region. Deshalb muss sich die Wirtschaft Gehör verschaffen und mit einer Stimme sprechen: gegenüber Politik und Verwaltung sowie der gesamten Öffentlichkeit. Denn das, was Sie zu sagen haben, ist von größter Bedeutung! Nur wenn Sie erfolgreich wirtschaften können, geht es der Region und den Menschen gut, die hier arbeiten und leben.
Aus diesem Grund gibt es die IHK-Vollversammlung. Sie ist das Parlament der Wirtschaft in der Region Trier. In ihr sind alle Branchen der IHK-Mitgliedsbetriebe vertreten, sowohl aus den vier Landkreisen sowie der Stadt Trier. Hier kommen die Unternehmer zu Wort, melden die Themen und Probleme an, um die die IHK sich kümmern soll. Die Vollversammlung bündelt die Meinungen ihrer Mitglieder – zum Gemeinwohl aller Betriebe.
Damit sie auch in den kommenden fünf Jahren mit einer lauten Stimme sprechen kann, sind Sie als unsere Mitglieder aufgerufen, sich an der IHK-Wahl 2024 zu beteiligen! Von Ende August bis Ende September können Sie Ihr Kreuz machen für die Unternehmer, denen Sie Ihr Vertrauen schenken. Bis Ende Mai können IHK-Mitgliedern Vorschläge zu Kandidaten einreichen. Die genauen Termine wird der IHK-Wahlausschuss in den kommenden Wochen festlegen und werden von der IHK Trier auf der Homepage zur IHK-Wahl veröffentlicht. Diese finden Sie online unter ihk-trier.de/wahl.
Die wichtigsten Fakten zu Wahl haben wir hier bereits für Sie zusammengestellt:

Was ist die IHK-Vollversammlung?

Sie ist das höchste Gremium, sozusagen das Herzstück der IHK Trier, und repräsentiert die Wirtschaft in der Region. 43 Unternehmerinnen und Unternehmer, die alle fünf Jahre neu gewählt werden, bilden die IHK-Vollversammlung und wirken ehrenamtlich an ihrer Arbeit mit. Sie vertreten das Gesamtinteresse aller gewerblichen Unternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Dabei steht das Gemeinwohl im Mittelpunkt, nicht das Einzelinteresse.
So hat bei der Wahl jedes Mitgliedsunternehmen eine Stimme – ob Ein-Mann-Betrieb oder großes Unternehmen. Die Sitze teilen sich verschiedene Wahlgruppen untereinander auf. Auf diese Weise nimmt das Gremium die Interessen aller IHK-Zugehörigen wahr und verschafft deren Wünschen und Anregungen Gehör.
Die Vollversammlung verkörpert also mit Sachverstand und Engagement die Selbstverwaltung der Wirtschaft. Sprich: Unternehmen regeln einen großen Teil der Aufgaben selbst, die sie betreffen.

Worüber entscheidet das „Parlament der Wirtschaft“?

Die Vollversammlung bestimmt die Richtung und die Schwerpunkte der IHK-Arbeit. Sie tagt in der Regel dreimal im Jahr und beschließt über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft in der Region Trier oder für die Tätigkeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen zu wirtschaftspolitischen Fragen sowie der Haushaltsplan, die Satzung und die Gebührenordnung der IHK Trier.
Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Präsident und die Vizepräsidenten gewählt. Zudem beruft sie die ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse, die sie beraten und Inhalte sowie Positionen entwickeln. Bei der IHK Trier gibt es sechs Ausschüsse: Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Handel und Standortmarketing, Wein, Tourismus, Verkehr und Logistik sowie Berufsbildung.

Wer darf wählen?

Ihre Stimme abgeben dürfen die Mitgliedsbetriebe der IHK Trier. Natürliche Personen wählen selbst, juristische Personen durch eine vertretungsberechtigte Person. Ein Prokurist kann somit für Unternehmen vom Wahlrecht Gebrauch machen, wenn er ebenfalls im Handelsregister eingetragen ist. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, einen Wahlbevollmächtigten einzusetzen.

Wie läuft die Wahl ab?

Die noch amtierende Vollversammlung hat im Dezember 2023 die Wahlordnung beschlossen und einen Wahlausschuss gewählt, der unter anderem die Fristen und Termine bestimmt. Die Wahlgruppen spiegeln die Branchen und die Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks wider. IHK-Mitglieder dürfen nur in ihrer jeweiligen Wahlgruppe wählen. Diese richtet sich nach dem Unternehmensschwerpunkt. Größere Wahlgruppen sind zusätzlich nach Landkreisen unterteilt. So wählen zum Beispiel die Handelsvertreter die Kandidaten der Wahlgruppe Versicherungs- und Handelsvermittlung, die Industrie wählt die Vertreter der Industrie und so weiter.
Ende August erhalten die Unternehmen ihre Wahlunterlagen. Ihre Stimme abgeben können sie dann Ende September. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Gewählt wird in Form einer freien, gleichen, geheimen und direkten Wahl. Bereits zum zweiten Mal können Sie nicht nur per Brief, sondern auch online Ihr Kreuz machen! Dazu bekommen Sie zusammen mit Ihren Briefwahlunterlagen persönliche Zugangsdaten für ein Online-Wahlsystem zugesendet. Wer dort seine Stimme abgegeben hat, ist anschließend für die postalische Wahl gesperrt – und umgekehrt. So wird eine Dopplung verhindert.
Im Anschluss an die Auszählung wird das Ergebnis auf der Internetseite der IHK Trier bekannt gegeben. Ein Monat später endet die Frist für Einsprüche zum Wahlergebnis. Die Amtszeit der neuen Vollversammlung beginnt mit der konstituierenden Sitzung am 10. Dezember 2024.

Die Kandidaten
IHK-Mitglieder können bis Ende Mai für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftlich Wahlvorschläge einreichen. Es ist auch möglich, sich selbst als Kandidat vorzuschlagen.
Ein Bewerber kann nur für die Wahlgruppe und den Bezirk benannt werden, für die er beziehungsweise sein Unternehmen wahlberechtigt ist. Und aus jedem Mitgliedsunternehmen darf sich nur eine Person zur Wahl stellen. Für den Wahlvorschlag stellt die IHK Trier ein Formular bereit, das sich online ausfüllen und anschließend ausdrucken lässt. Nutzen Sie dazu nebenstehenden QR-Code oder rufen Sie die IHK-Wahlhomepage auf.

Ihr Info-Portal zur Wahl
Hintergrundinformationen sowie aktuelle Nachrichten, Bekanntmachungen und Termine zur Wahl finden Sie auf unserer Internetseite www.ihk-trier.de/wahl. Sie haben weitere Fragen zum Thema? Wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsführerin Organisation und Recht Jennifer Schöpf-Holweck: Telefon: 0651 9777-601, E-Mail: schoepf-holweck@trier.ihk.de.

Die komplette Wahlordnung lesen Sie online unter ihk-trier.de/wahl

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